Aus der Untersuchungshaft in der JVA Fulda wurde der Angeklagte in Handschellen zur Gerichtsverhandlung gebracht. - Fotos: Christopher Göbel

BAD HERSFELD Aus dem Amtsgericht

Opfer erscheint nicht: Prozess gegen mutmaßlichen Räuber wird fortgesetzt

17.12.24 - Eigentlich sollte es die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht sein, die am Dienstagmittag in Saal 8 des Amtsgerichts Bad Hersfeld stattfinden sollte. Aber es gab ein Problem: Der Hauptzeuge und gleichzeitig das Opfer war nicht da. Ein 32 Jahre alter Eritreer war angeklagt, am 9. Januar 2022 in Rotenburg einen anderen Mann geschlagen, getreten und beraubt zu haben.

Richterin Christina Dern unternahm in einer Sitzungspause zwar mehrere Versuche, den Zeugen zu erreichen, was aber nicht von Erfolg gekrönt war. "Wir haben aktuell Probleme mit unseren Ladungen", sagte Dern. Ursächlich hierfür sei wahrscheinlich die Post, so die Richterin. Da der Angeklagte aus der Untersuchungshaft in der JVA Fulda nach Bad Hersfeld gebracht worden war, ein vereidigter Dolmetscher aus Fulda und zwei weitere Zeugen anwesend waren, entschied Richterin Dern, die beiden Zeugen zumindest schon einmal zu vernehmen.

Körperverletzung und räuberischer Diebstahl

Was war damals passiert? Dem damals 29 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 9. Januar 2022 in Rotenburg des Raubes sowie einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Er soll den Geschädigten F. von hinten gegen den Kopf geschlagen und anschlie0end mehrfach gegen den Hinterkopf des am Boden liegenden Mannes getreten haben. "Anschließend soll er dem Opfer zwei Handys sowie aus dessen Geldbörse mindestens 80 Euro geraubt haben", verlas Staatsanwalt Kornelius Raab die Anklageschrift. "Der Angeklagte nahm die Verletzungen des Opfers billigend in Kauf."

Der Angeklagte mit seinem Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Alexander Held. ...

Staatsanwalt Kornelius Raab.

Der Angeklagte G. mit seinem Pflichtverteidiger Alexander Held räumte ein, sich geständig zu zeigen, wenn er das Opfer noch einmal sehen könne. Dies war - da F. nicht erschienen war - nicht möglich. Der Zeuge M., der sich am Tatabend mit einem Freund in einer Rotenburger Kneipe aufhielt, sagte aus, sie gemeinsam mit einem Mann gesprochen hätten, der angegeben habe, dass er jemanden zusammengeschlagen habe. Es solle dabei eventuell um Drogenhandel gegangen sein. Der Mann habe den Zeugen sowie dessen Kumpel auf ein Bier einladen wollen. "Der Mann war weiß angezogen und blutbefleckt", so M. Zur Polizei sei er aber erst gegangen, als er in einer Polizei-Pressemitteilung auf OSTHESSEN|NEWS von dem Vorfall gelesen habe.

Zeuge kann keine Person im Saal benennen

"Der Mann hat uns erzählt, was passiert ist", so M. Er sei augenscheinlich betrunken oder berauscht gewesen und habe zwei Handys sowie "ein Bündel Geldscheine" dabeigehabt. Er habe den Eindruck gehabt, der Mann habe mit seiner Tat "angeben" wollen. Zeuge M. konnte im Gerichtssaal jedoch keine Person benennen, welche der Mann aus der besagten Nacht hätte sein können. "Der hatte damals längere Haare, so Rasta oder so", sagte M. Genauere Erinnerungen hatte M. nicht. Er erinnerte sich erst wieder an einige seiner damals bei der Polizei gemachten Aussagen, nachdem die Richterin ihm diese vorgelesen hatte.

Dies bestätigte auch der zweite Zeuge, der Kriminalhauptkommissar S. Im Laufe der Ermittlungen habe er von Kollegen aus Rotenburg erfahren, dass am besagten Abend nach einer Schlägerei ein Platzverweis für die betroffene Kneipe ausgestellt worden sei - allerdings ohne Aufnahme der Personalien. Weiterhin habe er sich mit einer Mitarbeiterin der Kneipe getroffen, die ihm von einem "dunkelhäutigen Mann" mit auffälliger Haarpracht erzählt habe, dessen Spitznamen sie kenne. Ein Foto, das die Mitarbeiterin aus dem Facebook-Profil des Verdächtigen gezogen hatte, sei ihm von den Rotenburger Kollegen bestätigt worden, dass es sich um diesen Mann handele. "Der Tatverdacht erhärtete sich", so der Zeuge S. Bei einer späteren Hausdurchsuchung beim Angeklagten seien allerdings die beiden Handys nicht gefunden worden.

Ohne die Aussage des Zeugen F. könne die Verhandlung nicht fortgesetzt werden, so Richterin Dern. Sie legte einen Fortsetzungstermin für den 30. Dezember um 9 Uhr am Amtsgericht Bad Hersfeld fest. (cdg) +++


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