Rund 626 Verkehrsteilnehmer wurden durch die Polizei kontrolliert. - Symbolfotos: O|N/ Henrik Schmitt

REGION MKK Alkohol- und Drogensünder im Fokus

Zum zweiten Mal: Zahlreiche Verkehrskontrollen in der Vorweihnachtszeit

25.12.24 - Achtung, Polizeikontrolle! Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr widmete sich die hessische Polizei im Rahmen der europäischen Roadpol-Aktionswochen der Thematik "Alkohol und Drogen". Im Zuge der ersten Aktionswoche im Juni 2024 wurden durch die hessische Polizei insgesamt circa 1.600 Verkehrsteilnehmer kontrolliert.

Dabei wurden insgesamt 56 Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol und/oder Rauschmittel festgestellt. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 3,5 Prozent. Zum Abschluss des Jahres wurden nun im Zeitraum vom 16. bis zum 22. Dezember nochmals Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Grenzwert der THC-Beeinflussung

Besonders vor dem Hintergrund der in diesem Jahr durch die Bundesregierung umgesetzten Teillegalisierung von Cannabis setzt die hessische Polizei durch die verstärkte Kontrolltätigkeit im Zuge der europaweiten Aktionswoche ein Zeichen für die Verkehrssicherheit. Neben der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 wurde durch die Bundesregierung im Sommer 2024 ein gesetzlich festgeschriebener Grenzwert hinsichtlich der THC-Beeinflussung eingeführt. Der gültige Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Fahranfänger unterliegen allerdings einem absoluten Konsumverbot.

Fokus lag auf Feierlichkeiten zur Weihnachtszeit

Foto:   Polizeipräsidium Südosthessen

Seit den Gesetzesänderungen wird im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit vermehrt Aufmerksamkeit auf die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern gelegt, insbesondere bei Unfallaufnahmen und Kontrollen im Straßenverkehr. Ergeben sich im Zuge einer solchen Kontrolle oder nach einem Verkehrsunfall Hinweise auf eine Beeinflussung durch THC oder andere illegale Betäubungsmittel, ist eine Blutentnahme notwendig. Ein besonderer Fokus lag in der Kontrollwoche auch auf den zahlreichen Feierlichkeiten zur Weihnachtszeit bzw. dem Jahresabschluss. Für viele Menschen gehören der Glühwein sowie andere warme alkoholische Getränke zum Weihnachtsmarktbesuch dazu. Der Konsum von Alkohol sollte dann allerdings eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen.

23 Regelverstöße

Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen wurden zahlreiche mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchgeführt. In Zusammenhang mit der Aktionswoche wurden im Polizeipräsidium Südosthessen insgesamt 626 Verkehrsteilnehmer durch die Polizei kontrolliert. Dabei kam es zu 23 Regelverstößen, die im Zusammenhang mit einem Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum im Straßenverkehr standen. Zusätzlich konnten zwei gesuchte Straftäter aufgespürt und zahlreiche Straftaten mit und ohne Bezug zum Straßenverkehr zur Anzeige gebracht werden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten geahndet und diverse Fahrzeugmängel aufgedeckt.

Ziel ist es, durch solche Aktionswochen mit klaren Botschaften alle Verkehrsteilnehmer für die eigene Verantwortung und für eine sichere Verkehrsteilnahme zu sensibilisieren und gefährliches Verhalten bewusst zu machen. In der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel sollte das gemütliche Beisammensein nicht durch berauschte Teilnahmen am Straßenverkehr getrübt werden. Dazu wird die hessische Polizei Ihren Beitrag, auch über die Aktionswoche hinaus, leisten. (js/pm)+++


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