Die Krankenkasse versuche, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen, so der Fachverband - Foto: Adobe Stock / Jörg Lantelme

REGION Konsequenzen gefordert

Appell: DAK treibt Taxifirmen in Existenznot und untergräbt geltendes Recht

27.12.24 - Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. erhebt schwere Vorwürfe gegen die DAK Gesundheit. Die Krankenkasse versuche, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen.

Das berichtet der Fachverband jetzt in einer Meldung: "Vielen Taxifirmen in Hessen scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass ihnen mit dem Abschluss solcher Verträge, die den Taxitarif unterlaufen, hohe Bußgelder drohen. Sie könnten sogar ihre Konzession entzogen bekommen." Der Fachverband fordert die zuständigen Behörden auf, das Preisdiktat der DAK zu unterbinden und sie anzuhalten, den Taxifirmen wirtschaftlich auskömmliche Vergütungen zu zahlen und keine Dumpingpreise, die durch ungleiche Verhandlungspositionen aufgebürdet würden und den behördlich festgesetzten Taxitarif unterlaufen.

"DAK untergräbt geltendes Recht"

Viele Taxi-Unternehmen bieten auch Krankenfahrten an Symbolfotos (3): pixabay

"Die DAK bringt die hessischen Taxifirmen dadurch unweigerlich in Existenznöte und untergräbt dabei noch geltendes Recht. Freiwillig würde keine Taxifirma in Zeiten signifikanter Kostensteigerungen Kürzungen um mehr als 20 Prozent hinnehmen. Daher muss der unredliche Versuch, die Taxibranche mit wirtschaftlicher Überlegenheit preislich in die Knie zu zwingen, von den zuständigen Behörden unverzüglich untersagt werden. Die DAK bietet den Taxifirmen in Hessen für das kommende Jahr Beförderungsverträge an, die weit unter den bisherigen Vergütungssätzen liegen und lehnt dabei eine Abrechnung nach dem Taxitarif (wie sie es all die Jahre praktiziert hat) nun ab", so der Fachverband.

Stattdessen sollen Taxifirmen im Pflichtfahrgebiet für fünf Besetztkilometer nur noch 11,70 Euro erhalten. Jeder weitere Besetztkilometer soll mit 1,90 Euro bezahlt werden. Nach dem behördlich festgelegten Taxitarif der Stadt Kassel erhält jedoch eine Taxifirma im Pflichtfahrgebiet für fünf Besetztkilometer 14,50 Euro, also 24 % mehr, als das, was die DAK derzeit anbietet. Jeder weitere Besetzkilometer muss in Kassel gemäß der Taxitarifordnung mit 2,10 Euro berechnet werden. In Ballungsgebieten (z.B. Frankfurt) liegen die behördlich festgesetzten Taxitarife nochmals deutlich höher, so der Fachverband.

"Konsequenzen für die handelnden Personen bei der DAK"

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. fordert die zuständigen Behörden auf, hier Einhalt zu gebieten. "Gerade die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden haben eine Kontrollfunktion zu erfüllen und dürfen es nicht zulassen, dass solche rechtunterwandernden Vertragsofferten einer marktüberlegenen Krankenkasse an marktschwache Taxifirmen unterbreitet werden." Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. verlangt unverzüglich die Unterbindung der unlauteren Vertragsangebote der DAK und die Prüfung und Konsequenzen für die handelnden Personen bei der DAK, die diese Verträge initiiert haben. "Letztendlich muss es um den Erhalt und die Durchsetzung der Taxitarifpflicht in allen hessischen Pflichtfahrgebieten gehen, um die wirtschaftliche Grundlage der Taxiunternehmen in keine existenzielle Schieflage zu bringen und die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Personenverkehrs mit Taxen zu schützen." (mau/pm) +++


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