Am 23. Februar steht die Bundestagswahl an. - Symbolbild: O|N/Henrik Schmitt

REGION In knapp sechs Wochen ist es soweit

Alles Wissenswerte zur Bundestagswahl im Überblick

08.01.25 - Es sind noch etwas mehr als sechs Wochen bis zur Bundestagswahl. Vielerorts, auch in Osthessen, kommt der Wahlkampf langsam in Schwung und die heiße Phase für die Kandidaten und Parteien beginnt. OSTHESSEN|NEWS fasst deshalb die wichtigsten Fakten zur Wahl am 23. Februar zusammen.

Was bisher geschah: Am 16. Dezember stellte Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag. Mit der Mehrheit von 394 von 717 abgegebenen Stimmen wurde ihm das Vertrauen entzogen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember die Auflösung des Bundestags angeordnet. Als Termin für die Neuwahlen wurde der 23. Februar 2025 festgelegt. Im aktuellen Bundestag gibt es 733 Abgeordnete, durch die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags gibt es in der kommenden Legislaturperiode lediglich 630 Parlamentarier. Dies wurde am 17. März 2023 von der Ampelkoalition durch das Parlament gebracht.

Wählen vor Ort oder Briefwahl ist möglich

Wie kann man wählen? Zum einen besteht die Möglichkeit, mit der Wahlbenachrichtigung in das angegebene Wahllokal des Wohnortes zu gehen und dort persönlich seine Stimme abgeben. Zum anderen kann man natürlich auch bei dieser Wahl wieder eine Briefwahl machen. Die Bundeswahlleitern schreibt dazu: "Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 15:00 Uhr (= 21. Februar 2025) beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann."

Wie sieht der weitere Prozess bis zur Wahl aus? Am Sonntag ist der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind. Am 28. Januar ist dann der früheste Termin für die Erteilung eines Wahlscheins. 21 Tage vor der Wahl, also am 02. Februar, ist der letzte Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis, sowie Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland).

Sechs Tage vor der Wahl, am 17. Februar, ist dann der späteste Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren. Am Wahltag selbst gibt es laut der Bundeswahlleiterin vier wichtige Aspekte:

Was am Wahltag wichtig ist

1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
2. bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html (kku)+++


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