Hohes Risiko für Vogelgrippe im Winter - Symbolbild: Pixabay

WIESBADEN Hohes Risiko für Vogelgrippe im Winter

Landwirtschaftsministerium: Jetzt Bestände vor "Geflügelpest" schützen

10.01.25 - Geflügelhalter in Hessen sollen ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Vogelgrippe schützen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden hingewiesen. Gerade jetzt im Winter werden in Deutschland wieder vermehrt Ausbrüche der sogenannten "Geflügelpest" gemeldet – vor allem bei Wildvögeln.

In Hessen wurde zuletzt Anfang Januar das hochansteckende Virus H5N1 bei einer Kanadagans in Frankfurt nachgewiesen. Daher warnt das Landwirtschaftsministerium vor der Gefahr, dass infizierte Wildvögel die Bestände von Geflügelhaltern anstecken können. Auch Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen haben ein hohes Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit Wildvögeln.

"Biosicherheitsmaßnahmen" gegen die Tierseuche

Die Tierseuchenexperten im Landwirtschaftsministerium raten zur Einhaltung von sogenannten "Biosicherheitsmaßnahmen". Der Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Das heißt: Wildvögel dürfen vor allem keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht an Gewässern trinken, wo auch wilde Vögel trinken. Wichtig ist laut Ministerium zudem, dass die Halter ihre Bestände regelmäßig kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Kranke oder tote Wildvögel melden – aber nicht jede verendete Taube

Das Landwirtschaftsministerium ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse (Wassergeflügel) an die zuständige Veterinärbehörde zu melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel an einem Ort gefunden werden. Der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln ist zu vermeiden.

Hohe Sicherheitsregeln für Geflügelschauen und Vogelausstellungen

Symbolbild: Pixabay

Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und mit einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollten unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.

Hintergrund: Geflügelpest

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln sollte ein Arzt aufgesucht werden. (mp/pm) +++


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