Richter Joachim Becker verlas am Montag das Urteil gegen die drei Angeklagten - Fotos: ci

FULDA Messerstich in die Leber war Notwehr

Dreimal Bewährungsstrafe für gefährliche Körperverletzung im Schlossgartenfall

13.01.25 - "Das Entstehen und der Verlauf der angeklagten Taten sowie das Aussageverhalten mancher Zeugen war schwer nachvollziehbar", konstatierte Richter Joachim Becker am Montagmorgen bei der Urteilsverkündung wegen der brutalen Schlägerei im Schlossgarten vom Juli 2023. Die sich zum Teil widersprechenden Schilderungen des Tathergangs hätten ein unvollständiges Bild ergeben, weil einige Puzzleteile nicht zusammenpassten. Trotzdem wurden alle drei Angeklagten jeweils zu Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs verurteilt.

Der zur Tatzeit 19-jährige Hauptangeklagte wurde als Heranwachsender mit Entwicklungsverzögerung nach Jugendstrafrecht zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht hatte festgestellt, dass der von ihm geführte potentiell lebensgefährliche Messerstich in den Unterbauch in Notwehr geschehen war, weil er seinem tätlich angegriffenen Kumpel zu Hilfe kommen wollte. "Zur Verdeutlichung seines Unrechts muss er zusätzlich zwei Wochen Jugendarrest absitzen und dem Opfer 300 Euro bezahlen.

Die drei Angeklagten und ihre Verteidiger

Der zur Tatzeit 17-Jährige erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, weil er das blutende Opfer mit einer Eisenstange geschlagen hatte. Auch er muss zwei Wochen in den Jugendarrest und 200 Euro an das Opfer bezahlen.

Der dritte Angeklagte, der zur Tatzeit 22 Jahre alt war, wurde hingegen nach Erwachsenenstrafrecht zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde angerechnet, dass er bisher keine Vorstrafen hat und eine günstige Sozialprognose aufweist. Er muss dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Im Wesentlichen folgte das Gericht mit der Verurteilung und den Strafzumessungen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Während Rechtsanwalt Rudolf Karras als Nebenklägervertreter versuchten Totschlag als gegeben angenommen und härtere Strafen gefordert hatte. "Da liegt am Ende ein Mensch am Boden, blutend, kampfunfähig und wird malträtiert. Mit einem waffenähnlichen Stahlinstrument, also der Stange, wird in seinen Oberkörper, eingestoßen", hatte er das Geschehen als Tragödie beschrieben.

Opfer hatte selbst für Eskalation gesorgt

In seiner Urteilsbegründung stellte Richter Becker aber ausdrücklich klar, dass das Opfer selbst für die Eskalation des Tatgeschehens am 12. Juli 2023 verantwortlich war, weil er das Ausspucken in seine Richtung als massiven Angriff fehlinterpretiert hatte. Die folgende tätliche Auseinandersetzung habe ihre Ursache in dessen übersteigertem Ehrgefühl und männlichem Imponiergehabe gehabt, urteilte der Richter.

Dass der Geschädigte einen Freund telefonisch aufforderte in den Schlossgarten zu kommen, "um etwas zu klären", habe die Situation gefährlich verschärft. Wegen des nichtigen Anlasses sei er glaubwürdigen Zeugenaussagen zufolge "ausgesprochen aggressiv, in Rage und auf 180 gewesen." Was sich anschließend tatsächlich an der Treppe abgespielt habe, sei nicht vollkommen geklärt, die Zeugenaussagen selektiv und widersprüchlich, so der Richter.

Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden. (Carla Ihle-Becker)+++

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