Der Landeswahlleiter erklärt: Wahlbenachrichtigungen werden versandt
15.01.25 - Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden zurzeit die Wahlbenachrichtigungen erstellt und bis spätestens 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten als Brief zugestellt. Auf deren Rückseite ist ein Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt.
Der Landeswahlleiter in Hessen informiert in der Pressemitteilung weiter: Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck durch formloses Schreiben oder elektronisch per E-Mail oder über ein Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Wer frühzeitig Briefwahl beantragt, muss sich zunächst noch etwas gedulden, da die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar verschickt werden können. Aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl steht dieses Mal deutlich weniger Zeit für die Briefwahl zur Verfügung als sonst bei Wahlen üblich. Da erst Ende Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen, können auch erst dann die Stimmzettel gedruckt und Anfang Februar an die Gemeinden ausgeliefert werden. Mit der Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen können die Gemeinden daher erst im Laufe der ersten Februarwoche, voraussichtlich spätestens ab 10. Februar 2025 beginnen.
Briefwahlunterlagen zügig bearbeiten
Es verbleiben dann noch etwa zwei Wochen, um die Unterlagen auszufüllen und per Post zurückzuschicken. Wählerinnen und Wähler, die nicht an der Urnenwahl am 23. Februar 2025 teilnehmen und von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten ihre Briefwahlunterlagen deshalb zügig ausfüllen und einreichen. Die Wahlbriefe können auch direkt beim Wahlbüro der Wohnortgemeinde abgegeben oder eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können aber auch unmittelbar im Wahlbüro beantragt und direkt vor Ort ausgefüllt und eingereicht werden. Damit stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, einzelne Postwege zu vermeiden. Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen.Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahleiter auf der Internetseite wahlen.hessen.de. Dort werden nach Zulassung der Wahlvorschläge ab Ende Januar auch Informationen zum Stimmzettel und eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landeslisten und in den 22 hessischen Wahlkreisen eingestellt. (pm/hhb) +++