Der Angeklagte und sein Verteidiger Egon Schütz - Fotos:ci

FULDA Verteidiger: "Er ist halt ein Mann!"

Bilder von Verbrechen an Kindern - Urteil wegen Besitz von Kinderpornografie

16.01.25 - Am Amtsgericht Fulda verteidigte sich am Donnerstag ein 39-jähriger Angeklagter mit einer komplizierten Geschichte, deren Wahrheitsgehalt unterschiedlich beurteilt wurde. Die Tatsache, dass er 5.096 kinderpornografische Dateien besessen hat, 924 solcher Dateien über Messenger-Dienste erhalten und diese auf seinen Mobiltelefonen abgespeichert und in zwei Fällen auch weitergeleitet hatte, erklärte er damit, erpresst worden zu sein und Angst um das Leben und das seiner Freundin im Irak gehabt zu haben.

Die vor Gericht gezeigten Bilder und Videos zeigen zum Teil Kinder, die vor der Kamera posen, sexuelle Handlungen Erwachsener an Kleinkindern, zum Teil aber auch Vergewaltigungen von an Händen und Füßen gefesselten Kindern. Während die Vielzahl der Einzelfälle klassifiziert und verlesen wurden, herrschte entsetztes Schweigen im Gerichtssaal.

Der gebürtige Iraker, der sich seit 2019 in Deutschland aufhält und auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, räumte die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein, holte aber bei seiner Erklärung dafür weit aus. Im Irak habe er als selbständiger Maler gearbeitet und sogar fünf Mitarbeiter beschäftigt. Weil er viele lukrative Aufträge bekommen habe, seien Konkurrenten eifersüchtig geworden, hätten ihn bedroht und ihn zwingen wollen, die Stadt zu verlassen. "Sie haben einen Freund von mir erschossen, meinen Auftraggeber ins Bein geschossen und mich mit einem Messer in der Brust auf der Straße liegen lassen", schilderte er sein Martyrium.

Staatsanwalt Kornelius Raab fand dessen Geschichte nicht glaubwürdig

Daraufhin floh er 2019 nach Deutschland. Einer seiner Widersacher habe ihn aber auch hier aufgespürt und ihm einen Chip gestohlen, der private Dateien von ihm enthalten hätten. Darunter seien auch private Videos von ihm und seiner irakischen Freundin gewesen, mit der er sich wegen Differenzen mit ihrer Familie nur heimlich habe treffen können. "Mit diesen Dateien hat mich der Mann erpresst, denn wenn ihre Familie sie zu sehen bekommen hätte, wäre ihr Leben gefährdet gewesen - sie wäre von ihren eigenen Leuten umgebracht worden", erklärte er seine Notsituation. Der Erpresser habe 10.000 Euro von ihm verlangt und ihm zum Beweis dafür, dass er die brisanten Videos besitze, Dateien und Links weitergeschickt. Er habe sich das ansehen müssen und in seiner Verzweiflung einem Freund und seinem Cousin weitergeleitet, um mit ihnen zu beraten, wie er sich dagegen wehren könnte.

Sechs Jahre lang kein Sex

Während dieser Zeit sei er an einer Geschlechtskrankheit erkrankt und viermal deswegen operiert worden. Dabei habe es sich um Feigwarzen gehandelt, eine der häufigsten Geschlechtskrankheiten. Es handelt es sich dabei um kleine warzenartige Wucherungen im Genital- und Analbereich. "Ich war voller Warzen, es ging gar nichts, ich hatte deshalb sechs Jahre lang keinen Sex", berichtete er. Sexuell unbefriedigt bekomme er aber Kopf - und Rückenschmerzen, weshalb er angefangen habe, sich mit Pornos zu stimulieren und selbst zu befriedigen. In dieser Situation habe er auch auf die von seinem Erpresser geschickten Kinderporno-Dateien zugegriffen.

"Fantasiereiche Schutzbehauptung ohne Belege"

Richter Szymon Mazur verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung ...

Während Staatsanwalt Kornelius Raab die Einlassungen des Angeklagten als "fantasiereiche Schutzbehauptung ohne Belege" klassifizierte, befand der Verteidiger sie als glaubwürdig, offenbarte aber, dass er technisch zu wenig versiert sei, um die Beschaffenheit der zugesandten Dateien und Links beurteilen zu können. Den Pornokonsum seines Mandanten kommentierte er lapidar "Er ist halt ein Mann". Die Frage eines der beiden Schöffen "Warum haben Sie nicht einfach Ihre Handynummer und Emailadresse gewechselt?", konnte der Angeklagte nur mit "Ich war dumm!" beantworten.

Der Angeklagte begründete seinen Kinderpornokonsum mit einer komplexen Geschichte ...

Richter Szymon Mazur folgte in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert hatte, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss der 39-Jährige 2.000 Euro an eine Kinderschutzorganisation zahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und 15 Stunden Sexualberatung absolvieren. "Das mache ich nie wieder, das schwöre ich bei Gott und meiner Mutter!", waren die letzten Worte des Angeklagten. Weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten, hat das Urteil bereits Rechtskraft erlangt.(ci)+++


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