

Schüsse auf Lkw-Fahrer auf A7: Vier Jahre Freiheitsstrafe für 44-Jährigen
29.01.25 - Wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung wurde ein 44-jähriger Lkw-Fahrer aus Rumänien am Dienstag vom Landgericht Fulda zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll vor knapp einem Jahr im Stau auf der A7 bei Niederaula (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) auf einen anderen Lkw-Fahrer geschossen haben. Richter Dr. Jörg Weddig bezeichnete den Fall als "kurios".
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Doch einen Tötungsvorsatz sah die Kammer nicht. Neben der Freiheitsstrafe wurde ihm auch für vier Jahre der Führerschein entzogen. "Es war eine hochgefährliche Tat", sagte Richter Dr. Jörg Weddig in seiner Urteilsbegründung. Nur, weil der Lkw-Fahrer, auf den geschossen wurde, besonnen reagiert habe, sei Schlimmeres verhindert worden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal einem Jahr gefordert.
Der Angeklagte kommt aus Rumänien und spricht kein Deutsch. Er sei 16 Jahre lang Lkw-Fahrer in seiner Heimat gewesen, ehe er seit 2018 für ein Unternehmen in Deutschland als Fahrer angestellt war. Einen Wohnsitz in Deutschland hatte er nicht. Die meiste Zeit lebte er in seinem Fahrzeug. Am Tattag, dem 23. Januar 2024, sei er von Bayern nach Hamburg auf der A7 unterwegs gewesen.
Was war passiert?
In Höhe Niederaula kam es zu einem längeren Stau, der mehrere Stunden anhielt. Der Angeklagte stand mit seinem Lkw auf dem rechten Fahrstreifen. Womöglich wegen der Verärgerung darüber, dass ein anderer Fahrer ihn links mit etwa 80 km/h überholte, habe der rumänische Fahrer mit einer Gasdruckpistole aus seinem Fenster auf den fahrenden Lkw geschossen. Dabei habe es sich um einen so genannten "Dubletten-Schuss" gehandelt, bei dem mit einem Schuss zwei Kugeln geschossen werden. Der Angeklagte soll allerdings glaubhaft versichert haben, dass er davon ausging, dass sich nur ein Schuss lösen wird.
Die erste Kugel durchschlug die Beifahrerscheibe. Die zweite verfehlte den Zeugen nur knapp und flog durch die zerstörte Beifahrerscheibe gegen die Fahrerscheibe und zerstörte diese ebenfalls. Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass der Zeuge das Lenkrad durch den Schreck verreißt und möglicherweise in die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen gefahren wäre. Dadurch hätten Menschen verletzt werden können und es wäre ein hoher Sachschaden entstanden.
Glücklicherweise ist das aber nicht passiert. Der beschossene Lkw-Fahrer war nach dem Schuss vom Gas gegangen und bei der nächsten Möglichkeit auf einen Parkplatz abgefahren. Dort verständigte er die Polizei. Er leidet bis heute noch unter der Tat, hat Albträume und musste psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
Influencerin hilft bei Suche nach Verdächtigem
Der Angeklagte wurde drei Wochen später festgenommen. Eine Influencerin hatte einen Suchaufruf gestartet, bei dem Teile des Kennzeichens veröffentlicht wurden. Durch andere Lkw-Fahrer konnte deshalb schnell herausgefunden werden, bei welchem Unternehmen der 44-Jährige arbeitet. Bei seiner Festnahme soll er gesagt haben, dass er eine Gaspistole habe, er sie sich angeschaut habe und sich dabei ein Schuss gelöst habe. Vor Gericht hat er sich zur Tat nicht eingelassen.
Die Kammer ist allerdings "der sicheren Überzeugung, dass der Angeklagte geschossen hat." Und sie ist überzeugt, dass er absichtlich geschossen hat. Ein Tötungsvorsatz konnte aber nicht sicher festgestellt werden. Deshalb wurde er "nur" wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung verurteilt. (Moritz Pappert) +++
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