Es war das erste Mal in Hessen, als am Montag einem Mann eine Fußfessel nach dem spanischen Modell angelegt wurde. Sie soll ihn künftig nicht bloß von festgelegten Verbotszonen fernhalten, sondern warnt, wenn er sich seinem Opfer nähert. - Foto: Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

REGION "Wichtiger Schritt zum Schutz der Frauen"

Erstmalig in Hessen: Fußfessel nach spanischem Modell angewendet

28.01.25 - Es war das erste Mal in Hessen, als am Montag einem Mann eine Fußfessel nach dem spanischen Modell angelegt wurde. Sie soll ihn künftig nicht bloß von festgelegten Verbotszonen fernhalten, sondern warnt, wenn er sich seinem Opfer nähert. Die zu schützenden Frau kommt aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel und wurde von dem Mann zuvor verfolgt und belästigt.

Archivbild: O|N / Carina Jirsch

Hessens Justizminister Christian Heinz zeigt sich erfreut: "Nachdem die Fußfessel nach dem spanischen Modell Anfang Januar zum ersten Mal in Sachsen angewendet wurde, wird sie nun zum zweiten Mal in Hessen verwendet. Bei der zu schützenden Person handelt es sich um eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Das verhängte Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Wir sind heute beim Schutz von Frauen einen wichtigen Schritt vorangekommen. Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue sogenannte DV-Technik zum Schutz von Frauen weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz des Bundes ein."

Zunächst für vier Monate angeordnet

Der Täter aus Kassel hat die Fußfessel nach dem spanischen Modell am Montag angelegt bekommen. Er trägt die Fußfessel nun zunächst vier Monate. Dabei handelt es sich um eine polizeiliche Maßnahme der Gefahrenabwehr, die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), das im Dezember 2024 auf Initiative der Landesregierung dahingehend geändert worden ist, dass die Dauer der Anordnung verlängert wurde.

Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht oder Gefahrenabwehr schon jetzt anwenden. "So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt signifikant erhöhen", betonte der hessische Justizminister.

So funktioniert die Fußfessel nach dem spanischen Modell

Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Die Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. (mmb/pm) +++


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