09.02.25 - Ab dem 28. Juli 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Kaufprozesse im Internet barrierefrei zu gestalten. Für wen gilt das Gesetz und was genau ist gefordert?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist die Umsetzung des European Accessibility Acts (kurz EAA) in Deutschland. Im EAA hat die Europäische Union festgelegt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht benachteiligt werden dürfen. Im Grunde genommen geht es also um "Rollstuhlrampe” und "Blindenleitsystem” für digitale Anwendungen. Die Anforderungen sind nicht hoch, auf viele Unternehmen kommt aber dennoch etwas Arbeit zu.

Saubere Programmierung und klare Struktur sind wichtig, damit Screenreader, das ...Foto: Carina Jirsch

Navigation per Tastatur oder sprachgesteuert – das ist die Rollstuhlrampe, die ...Foto: O|N Archiv

Textalternativen für Bilder und Videos, Untertitel für Videos und Transkripte ...Symbolbild: pixabay
9,4 Prozent der Menschen in Deutschland schwerbehindert
9,4 Prozent der deutschen Bevölkerung sind laut Statistik schwerbehindert, zirka 7,8 Millionen Menschen. Nicht alle davon sind im digitalen Bereich auf Barrierefreiheit angewiesen. Für blinde, taube oder in ihrer Motorik eingeschränkte Menschen ist Barrierefreiheit im digitalen Bereich aber sehr wichtig – sie ermöglicht ihnen die selbständige Bewältigung ihres Alltags.

Lea Widmer (Vorsitzende des Beirats der Menschen mit Behinderung) ist sehbeeinträchtigt ...Fotos (2): Melanie B. Weber
Lea Widmer, Vorsitzende des Beirats der Menschen mit Behinderung in Fulda, erklärt, warum digitale Barrierefreiheit so wichtig ist: "Für etwa zehn Prozent der Menschen ist die Barrierefreiheit die einzige Möglichkeit, Websites und Apps überhaupt zu nutzen. Weitere 30 Prozent sind nicht zwingend darauf angewiesen, aber für sie bedeutet Barrierefreiheit eine enorme Erleichterung im Alltag. Für die übrigen 60 Prozent der Bevölkerung ist es Luxus: Sie brauchen es nicht, aber es ist nett, denn manche Sachen sind so einfach angenehmer.”
Als Beispiel nennt sie klar strukturierte Websites: Für Sehbeeinträchtigte sind klare Struktur und entsprechende Programmierung die einzige Möglichkeit, Anwendungen und Seiten über Screenreader überhaupt nutzen zu können. Für Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten, Lerneinschränkungen oder schlechten Deutschkenntnissen ist eine klare Website-Struktur eine enorme Erleichterung. Der Rest der Bevölkerung freut sich, weil der Blick auf den Bildschirm sofortiges Verstehen generiert. Die Vorsitzende begrüßt, dass die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht nur Websites betrifft, sondern auch Apps und digitale Geräte.
Enormer Nachbesserungsbedarf bei vielen Anwendungen
Gleichberechtigung im digitalen Bereich betrifft Anwendungen, an die man vielleicht nicht sofort denkt. Stichwort Online-Banking: Wie barrierefrei sind die Bank-Apps? "Die sind tatsächlich sehr gut bedienbar”, attestiert Lea Widmer den Finanzinstituten gute Arbeit, ohne ein bestimmtes Institut zu nennen. "Geldautomaten sind auch gut bedienbar. Aber die SB-Kassen bei den Supermärkten und Discountern kann ich nicht nutzen. Touchscreens kann ich nicht sehen, es gibt keine Stimmführung, keine tastbaren Buttons. Und der Fahrkartenautomat der DB ist ebenso wenig nutzbar.” Lea Widmer ist sehbeeinträchtigt, sie bedauert, dass die DB ihre App DB Barrierefrei vor zwei Jahren eingestellt hat.

Elvira Storch (zweite Vorsitzende des Bierats der Menschen mit Behinderung), fühlt ...
Auch Elvira Storch, zweite Vorsitzende des Beirats und auf den Rollstuhl angewiesen, kennt das Problem: "Ich kann mir nicht mal am Automaten bei Tegut Quartier einen Kaffee ziehen – der Automat steht so hoch, dass ich aus dem Rollstuhl nicht herankomme. Und das ist bei vielen Angeboten so, von der per hoch angebrachtem Touchscreen bedienbaren DHL Packstation über SB-Kassen bis hin zu Fahrkartenautomaten.” Die beiden Frauen begrüßen den Schritt in Richtung digitale Teilhabe, sind sich aber einig: "Die ab Juli 2025 geforderten Maßnahmen können nicht alles sein. Da muss noch mehr passieren. Wir beraten die Stadt Fulda bei der Umgestaltung ihrer Website, um Diskriminierung im digitalen Bereich so weit wie möglich auszuschließen.”
Einfache Maßnahmen reichen aus
Den ab dem 28. Juli 2025 geltenden gesetzlichen Vorschriften ist recht einfach Genüge getan. Das ist gefordert:
- klare und übersichtliche Seitenstruktur
- Textalternative für Bilder und Multimediainhalte, damit Screenreader einen Inhalt wiedergeben können
- Videos und Audioinhalte mit Untertiteln/Transkripten, die für Screenreader lesbar sind
- kontrastreiche Farbkombinationen, damit auch Menschen mit Sehschwäche Texte gut lesen können
- klare und lesbare Schriften, die auch von Menschen mit Sehschwäche gut wahrgenommen werden können
- Navigation per Tastatur ermöglichen – inklusive Ausklappmenüs
- Verzicht auf flackernde und blinkende Elemente, weil diese beispielsweise epileptische Anfälle auslösen können
Nicht alle Inhalte betroffen
Gesetzlich gefordert ist die Barrierefreiheit für Verbraucherverträge. Es geht also nicht um das Reiseblog von Onkel Theo, der Großfamilie und Nachbarn mit seinen Erlebnissen in Übersee unterhalten will, sondern um privatwirtschaftliche Websites und Apps. Das sind alle Angebote, die sich an Konsumierende richten. Ob alle Inhalte dieser Websites und Apps betroffen sind, ist nicht klar definiert. Möglicherweise reicht es aus, die direkt mit dem klassischen Verkauf verbundenen Teile barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sollten sich fachlich beraten lassen, wenn sie nicht ihre gesamte Webpräsenz barrierefrei gestalten wollen.

Suchfunktion, Produktseite, Warenkorb, Check-Out und Bezahlsystem: Wie bedienen ...Symbolbild: pixabay
Wichtig: Betroffen sind erst einmal nur Inhalte, die ab dem 28. Juli 2025 erstellt werden. Seiten, die vor diesem Stichtag online gegangen sind, müssen in der Übergangszeit bis 2030 barrierefrei überarbeitet werden!
Alle profitieren von klar gestalteten, lesbaren Websites
Punkte wie eine klare Struktur mit eindeutiger Navigation und Alternativtexte für Bildmaterial werden auch von Suchmaschinen überaus positiv bewertet. Der Hintergrund ist einfach – kann es der Screenreader lesen, ist es auch für den SEO-Bot verständlich, von Website-Struktur bis hin zu Bildern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der demografische Wandel: Der Anteil älterer und altersbedingt beeinträchtigter Menschen steigt. Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen diesen Menschen digitale Teilhabe. Sie stellen also sicher, dass Unternehmen der Kundenstamm nicht altersbedingt wegbricht.
Betroffen: Websites, Web-Apps, Recruiting-Plattformen im Bereich B2C
Zuerst einmal gelten die Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit für alle Websites, die sich an Endverbrauchende richten, also alle Websites, Web-Apps und Recruiting-Plattformen. Der Bereich B2B ist also ausgenommen.

Website, mobile Website, App – OSTHESSEN|NEWS ist samt Jobportal geräteübergreifend ...Grafik: Medienkontor Fulda
Informationsdienste gelten als B2C Angebot und müssen ab dem Stichtag ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung stellen – auch OSTHESSEN|NEWS. "Wir sind schon länger barrierefrei, wenn wir die Barrierefreiheit nach den Vorgaben der EN 301 549 als Maßstab nehmen”, erklärt Philip Füller, Webdeveloper bei Medienkontor M. Angelstein, zu dem OSTHESSEN|NEWS gehört, "OSTHESSEN|NEWS ist am Desktop komplett per Tastatur bedienbar. Alle Inhalte sind über eine mobil optimierte Website per Smartphone und Tablet zugänglich, außerdem haben wir im mobilen Bereich unsere App. Die Inhalte sind für Screenreader lesbar.”

OSTHESSEN|NEWS Redakteur Mathias Schmidt weiß, dass das saubere Einpflegen von ...Foto: O|N Archiv
"Die im Sinne der Information relevanten Bildmaterialien sind grundsätzlich untertitelt, sodass sie für Screenreadern "lesbar” sind”, lässt Redakteur Mathias Schmidt wissen.
Erleichterung für sehr kleine Unternehmen und Freiberufler
Kleinstunternehmen sind von den Vorgaben nicht betroffen, wenn sie maximal neun Beschäftigte haben und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz machen bei einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Digitale Angebote können jederzeit auf Barrierefreiheit überprüft werden. Wer im Falle einer Mahnung nicht nachbessert, riskiert Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. (mbw) +++
