Die Tiere, die am häufigsten von diesen Straftaten betroffen sind, sind neben Fischen vor allem Hunde und Katzen. - Symbolfotos (4): Pixabay

REGION Meiste Fälle auch im Main-Kinzig-Kreis

Beunruhigender Trend: Tierquälerei nimmt immer mehr zu

26.02.25 - In Hessen zeigt sich ein beunruhigender Trend: Die Zahl der Fälle von Tierquälerei, die im Rahmen des Tierschutzgesetzes erfasst werden, nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Dies geht aus den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervor. Laut dieser Statistik werden alle Straftaten, die gegen den Tierschutz verstoßen, erfasst und ausgewertet.

Die Fallzahlen für das Jahr 2024, das derzeit noch in der Validierungsphase steckt, liegen bereits im mittleren dreistelligen Bereich.

Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) in Wiesbaden. Archivbild: O|N / Moritz Bindewald

524 Fälle in 2023 für Hessen - Dunkelziffer wesentlich höher

Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren geben bereits Anlass zur Sorge. So wurden 2023 insgesamt 524 Straftaten gegen den Tierschutz registriert, was einem Anstieg von etwa zehn Prozent zum Vorjahr 2022 mit 475 Fällen entspricht. Zwar hat sich die Aufklärungsquote in diesem Zeitraum etwas verbessert – 2023 lag sie bei 57,3 Prozent, während sie 2022 noch bei 50,5 Prozent lag - doch bleibt die Dunkelziffer bei Tierschutzvergehen wesentlich höher. "Ganz viele Tierquälereien finden hinter verschlossenen Türen statt", sagt Sigrid Faust-Schmidt, vom Landestierschutzverbandes. Die erfassten Taten seien hauptsächlich die Fälle, die irgendjemand gesehen und dann zur Anzeige gebracht hat. Dazu erklärt sie: "Ich glaube, die steigenden Zahlen liegen zum Teil auch daran, dass die Bevölkerung aufmerksamer und sensibler geworden ist - und das bei steigender Tierhaltung im Allgemeinen."

Die häufigsten Straftaten beinhalten das Quälen, Schlagen, Töten von Tieren, ...

Quälen, Schlagen, Töten

Die Tiere, die am häufigsten von diesen Straftaten betroffen sind, sind neben Fischen vor allem Hunde und Katzen - auch wenn bei der überwiegenden Zahl der Fälle die Tierart nicht erfasst wird. Die häufigsten Straftaten beinhalten das Quälen, Schlagen, Töten von Tieren, das Unterlassen von Hilfeleistung und das absichtliche Auslegen von Giftködern. Diese Taten haben nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Wohl der betroffenen Tiere, sondern stellen auch eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar.

Geografisch betrachtet ereignen sich die meisten Verstöße unter anderem im Main-Kinzig-Kreis. ...

Meiste Fälle im Main-Kinzig-Kreis

Geografisch betrachtet ereignen sich die meisten Verstöße im Main-Kinzig-Kreis, in Frankfurt am Main sowie in den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf. Doch wie sehen die Statistiken für unsere Region aus? OSTHESSEN|NEWS hat dazu beim Polizeipräsidium Osthessen nachgefragt. Die Statistiken zeigen, dass vermehrt im Landkreis Fulda und im Vogelsbergkreis Verstöße festgestellt werden.

Bei den Nutztieren trat Tierquälerei in der Form von Vernachlässigung und damit ...

"Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in den Fällen von 'Tierquälerei' meistens die am häufigsten vorkommenden Haus- und Nutztiere (Katzen, Hunde, Rinder) betroffen sind. Bei den Nutztieren trat Tierquälerei in der Form von Vernachlässigung und damit einhergehender Verwahrlosung der Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben auf. Die Unterversorgung der Tiere resultierte bzw. resultiert in solchen Fällen zumeist aus einer Überforderung und Erkrankungen der jeweiligen Tierhalter. In den angefragten Jahren wurden hier nur wenige Fälle bekannt", so die Polizei.

Konkret in Zahlen heißt das: In den letzten vier Jahren unterlag die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten im Zusammenhang "Tierquälerei" gewissen Schwankungen im Jahresvergleich und stieg tendenziell leicht an. Seit 2020 liegen hier die Zahlen im Bereich zwischen 20 und 40 - In 2024 lagen die Zahlen im mittleren zweistelligen Bereich.

Zuständigkeiten

Das Polizeipräsidium Osthessen. Archivfoto: O|N

Im Bereich der Tierquälerei bearbeitet die Polizei alle Straftaten gem. § 17 TierSchG (Tierschutzgesetzt): § 17 (1) TierSchG: das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund, §17 (2) TierSchG: wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Neben der Polizei werden diese Fälle durch das jeweils zuständige Veterinäramt bearbeitet. Nicht selten gehen Erstmeldungen bzgl. Fällen von Tierquälerei zunächst beim Veterinäramt ein. Dieses ist auch für die Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeiten gem. § 18 TierSchG zuständig. (Mathias Schmidt) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön