
Tipp aus den USA: Besitz von Kinderpornografie wird teuer für 34-Jährigen
19.03.25 - Der Tipp kam - wie in diesen Fällen so häufig - aus den USA, dann wurde die Polizei bei einer Durchsuchung in Fulda auch tatsächlich fündig. Über 500 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten stellten die Beamten bei dem 34-Jährigen sicher. Am Dienstag musste er sich dafür vor dem Amtsgericht Fulda verantworten. Er selbst bezeichnete den verbotenen Konsum und Besitz als "Riesendummheit" aus Neugier.
"Dem Angeklagten liegt zur Last, sich in fünf Fällen der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte, in 28 Fällen der Eigenbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte sowie des Besitzes solcher Inhalte schuldig gemacht zu haben. Er soll im Zeitraum von Dezember 2019 bis April 2022 in fünf Fällen kinderpornografisches Material an Dritte übersandt haben und von November 2021 bis April 2022 an 28 Tagen 148 solche verbotenen Dateien über verschiedene Internetquellen bezogen haben. Außerdem soll er 25.08.2022 auf seinem Mobiltelefon und seinem Computer ca. 380 kinderpornografische Dateien gespeichert haben", heißt es in der Anklage.
Die Strafverfahren im Bereich Kinderpornografie nehmen kontinuierlich zu. Die meisten solcher Verfahren werden durch digitale Hinweise und automatisierte Systeme, also Cyberfahndungen, ausgelöst. Federführend dabei ist die Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC). Etwa 80 Prozent aller Verfahren im Bereich Kinderpornografie in Deutschland beruhen auf den Ergebnissen des NCMEC.
"Widerlich und ekelhaft!"
Nachdem die inkriminierenden Dateien samt aller Datenträger bei dem 34-Jährigen beschlagnahmt worden waren, nahm er auf Anraten seines Anwalts einen Beratungstermin bei einer Psychologin wahr. Er sei nicht pädophil, habe in einer langjährigen Beziehung gelebt und wisse sehr wohl, dass die gezeigten sexuellen Handlungen an Kinder strafbar, "widerlich und ekelhaft" seien, sagte er.
Eine langwierige Beweisaufnahme ersparte der Angeklagte dem Gericht, weil er sofort alle Pins und Passwörter für seine Geräte herausgegeben hatte und sich kooperativ gezeigt hatte. Das rechnete ihm die Staatsanwältin ebenso positiv an wie die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist. Doch die große Anzahl der Dateien und deren Inhalte schlugen negativ zu Buche. "Beim Ansehen der Bilder und Videos sträuben sich mir die Nackenhaare", sagte die Staatsanwältin. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und eine Zahlung von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Außerdem müsse der 34-Jährige weitere psychologische Beratungen in Anspruch nehmen, um sein strafbares Verhalten aufzuarbeiten. "Ich habe auch Ihre Chatverläufe gelesen", begründete sie diese Forderung.
"Ein unbescholtenes Blatt!"
Der Verteidiger sah in seinem Mandanten dagegen ein bis dahin "unbescholtenes Blatt", der alles sofort eingeräumt habe. Dieser sei genug mit den Folgen seiner Taten und dem Zerbrechen seiner Beziehung bestraft - er habe keine Kraft, eine neue aufzubauen. Der Anwalt stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichtes, sah aber eine Geldstrafe für ausreichend an.
Teures Gutachten
Richter Ulrich Jahn verurteilte den 34-Jährigen schließlich zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Geldstrafe von 1.500 Euro muss er an ProFamilia zahlen, wo er auch sechs Beratungsstunden absolvieren muss und er muss zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen. Darin enthalten ist ein 13.300 Euro teures Gutachten, weil eine externe IT-Firma mit der Auswertung der Daten beauftragt worden war. Richter Jahn erinnerte abschließend daran, dass jedem Foto und Video von sexuellen Handlungen an Kindern eine strafbare Handlung zugrunde liegt. (ci)+++