
Digitaler Bauantrag bei der Stadt Fulda ab 1. Mai möglich
28.03.25 - Die Digitalisierung der Fuldaer Stadtverwaltung geht mit großen Schritten voran. Auch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Fulda hat jetzt weitere Etappenziele bei der Digitalisierung und Vereinfachung von Dienstleistungen erreicht: So wurden insgesamt fast ein Kilometer Bauakten aus dem Archiv der Bauaufsicht digitalisiert. Die rund 30.000 Akten umfassen eine Datenmenge von rund 1 TB und würden so auf die Festplatte eines gewöhnlichen Laptops passen. Die Vorteile: Die Akten sind über das Dokumentenmanagementsystem jederzeit verfügbar und können gleichzeitig von Sachbearbeitern, Entwurfsverfassern sowie Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet bzw. betrachtet werden. Eigentümer von Grundstücken oder deren Bevollmächtigte können die Dateien gegen Gebühr bequem per E-Mail (bauaufsicht@fulda.de) anfragen.
Einen zweiten wichtigen Schritt stellt die Umsetzung des digitalen Bauantrags dar. Startschuss für die Nutzung des Digitalen Bauantrags in der Stadt Fulda wird der 1. Mai 2025 sein. Das Portal ist ab diesem Tag abrufbar unter www.fulda.de/digitalerBauantrag
Hintergrund ist die Teilnahme der Stadt Fulda am Landesprojekt DiGiBauG des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Landesprojekt hat frühzeitig auf eine konsequente Umsetzung bundeseinheitlicher Standards unter Berücksichtigung hessischer Normen gesetzt. Fuldas Baudezernent, Stadtbaurat Daniel Schreiner betont: "Hier wird der oft abstrakte Begriff der Digitalisierung einmal ganz greifbar: Bauherrinnen und Bauherren sowie die von ihnen beauftragten Büros sparen Zeit, Papier, Nerven und Autofahrten zur Behörde. Das Bauportal Hessen bietet an zentraler Stelle Aktualität, Datensicherheit, Weiterentwicklung und auch die Einbindung neuer Technologien. Dies ist aus unserer Sicht einer Insellösung vorzuziehen."
Das Bauportal Hessen (DigiBauG) bietet eine zentrale Ende-zu-Ende Anbindungsmöglichkeit unter Einbezug bundeseinheitlicher Transport- und Nachrichtenstandards und unter Beachtung der Datenschutzvorgaben. Dadurch ist eine medienbruchfreie Bearbeitung im gesamten Zyklus des Verfahrens gegeben. An keiner Stelle müssen die eingegebenen Daten ausgedruckt oder von Hand im System übertragen werden. Auch am Ende des Prozesses ist ein Ausdruck der Baugenehmigung nicht erforderlich. Technisch steht der kommunale IT-Dienstleister ekom21 hinter dem Verfahren.
Besonders profitieren Entwurfsverfasser – also Architektinnen, Architekten sowie Fachplaner im Bereich Statik und Bauingenieurwesen – vom neuen digitalen Verfahren. Gerade bei parallelen Projekten in verschiedenen Kommunen sorgt das zentrale Portal für mehr Übersicht und Transparenz. Alle Anträge werden gebündelt eingereicht und direkt an die zuständigen Bauaufsichtsbehörden weitergeleitet. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit online eingesehen werden.
Für eine Übergangszeit ist die analoge Antragstellung noch möglich. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgt die vollständige Umstellung auf die digitale Abwicklung – hierzu wird es eine gesonderte Information geben. Für alle, die im Bereich der Entwurfsverfassung tätig sind, bietet die Stadt Fulda am Mittwoch, 7. Mai, von 17 bis 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum digitalen Bauantrag an. Hierzu wird die Bauaufsicht der Stadt Fulda noch einmal gezielt einladen. (nia/pm) +++