
Kriegswaffen-Konfettikanone, Cannabis-Clubs und Spätlesereiter-Jubiläum
01.04.25 - Am Rosenmontag mussten die Föllschen Narren erstmals ohne ihre Konfetti-Kanone auskommen, der neu geschaffenen Waffenverbotszone in der Fuldaer Innenstadt sei Dank. Aber hat die rustikale Böllerkanone nicht schon in vergangenen Jahren gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen? Diese Frage bewegte die Fuldaer Stadtverordneten am Montagabend im Stadtschloss ebenso wie Cannabis-Clubs und die gebührende Würdigung des 250-jährigen Spätlesereiter-Jubiläums.
Waffenverbotszone
Aus Solidarität hatte die Fuldaer Karnevalsgesellschaft (FKG) in diesem Jahr auf die Kanone und die traditionellen Böllerschüsse verzichtet. Ute Riebold (Die Partei) wollte es allerdings genauer wissen: Wie genau trägt eine Waffenverbotszone überhaupt zur objektiven Sicherheit bei? Ordnungsdezernent Dag Wehner (CDU) antwortete: "Die Errichtung einer Waffenverbotszone ist ein weiterer Baustein der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt und trägt dazu bei, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt werden. Polizei und Stadtpolizei sind durch den Erlass der Verbotszone in der Lage, unter Beachtung aller gesetzlichen Voraussetzungen Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Mitgeführte Messer werden sichergestellt und eingezogen. Ein sichergestelltes Messer kann nicht mehr im Rahmen einer etwaigen Straftat als potentielles Tatwerkzeug eingesetzt werden. Dadurch erhöht sich die objektive Sicherheit im öffentlichen Bereich."
Dann ging Wehner konkret auf die FKG-Kanone ein: "Die FKG-Kanone ist ein Thema zwischen der FKG und der Waffenbehörde des Landkreises Fulda. Der Magistrat hat damit nichts zu tun. Die Überprüfung der FKG-Kanone erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Waffengesetzes. Der Landkreis Fulda ist immer noch die für den Bereich der Stadt Fulda zuständige Waffenbehörde. Hieran hat sich auch durch die Übertragung einzelner waffenrechtlicher Bußgeldtatbestände wegen verbotenen Führens bestimmter Messer sowie die Übertragung der Befugnis zur Einrichtung von Waffenverbotszonen auf die örtlichen Ordnungsbehörden beziehungsweise Sonderstatusstädte im Dezember des letzten Jahres nichts geändert." Wenn die Kanone aber gegen das Waffengesetz, vielleicht sogar das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoße, dann habe sie das doch schon in vergangenen Jahren, ließ sich Riebold nicht beirren. Um welche Kanone es sich genau handle, müsse mit der Waffenbehörde des Landkreises geklärt werden. FKG-Präsident Weißenberger habe ihm aber bereits versichert, dass auch im nächsten Jahr eine Konfetti-Kanone zum Einsatz kommen werde, so Wehner.
Cannabis-Clubs
Die Einführung des Cannabis-Gesetzes jährte sich vor Kurzem. Die SPD-Stadtverordnetenfraktion wollte deshalb wissen, welche Auswirkungen in dem Zeitraum seit der Teilentkriminalisierung bezüglich des Umfangs der Personal- und Sachaufwendungen bei den Jugendämtern und der Stadtpolizei festgestellt werden konnten. Außerdem, wie viele Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften des Cannabisgesetzes das Ordnungsamt registriert habe. In wie viel Fällen wurde ein Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt eröffnet? Und: Wie viele Cannabisclubs wurden in Fulda beantragt und genehmigt?
Wehner beantwortete die Fragen: "Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sind etliche Schulungen und Unterweisungen im Ordnungsamt und bei der Stadtpolizei notwendig gewesen. Bisher war die Bearbeitung von Cannabisangelegenheiten Sache der Polizei. Das Wissen über Cannabisprodukte, Blüten, blütennahe Blätter und sonstige Pflanzenbestandteile mussten sich die Mitarbeitenden des Ordnungsamts und der Stadtpolizei erst aneignen, Schulungsmaterial erarbeiten und interne Schulungen durchführen." Der Konsum im Stadtgebiet sei zwar wahrnehmbar, allerdings gebe es entgegen erster Annahmen nur eine geringe Zahl von Konsumenten im öffentlichen Raum. Seit der Einführung des KCanG seien insgesamt elf Bußgeldverfahren eröffnet worden. Zu Strafverfahren könne das Ordnungsamt allerdings keine Angaben zu machen, denn Strafverfahren seien Angelegenheit der Polizei. Außerdem: "Nach unseren Erkenntnissen ist bisher im Stadtgebiet Fulda keine Anbauvereinigung beantragt worden."
Spätlesereiter-Jubiläum
Zum 250-jährigen Spätlesereiter-Jubiläum im Jahr 2025 wollte die CDU-Stadtverordnetenfraktion wissen, welche Aktivitäten hinsichtlich des Jubiläumsjahres von Seiten der Stadt Fulda geplant sind. Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) antwortete: "Die Stadt Fulda plant in Zusammenarbeit mit Weinhandel und Wein-Gastronomie eine Vielzahl von besonderen Events, um das Jubiläum gebührend zu feiern. Die Vorbereitungen sind in vollem Gange: Der Weinhandel sowie die Wein-Gastronomie wurden angeschrieben, um gemeinsam besondere Veranstaltungen zu kreieren. Diese Events werden gebündelt und über verschiedene Kanäle beworben, darunter der Veranstaltungskalender der Stadt Fulda, Social Media, Plakate und Flyer. Bereits am 4. und 5. April finden die ersten Veranstaltungen statt: Ein Vortragsabend im Vonderau Museum mit Weinverkostung, organisiert vom Verein 'Freunde des Museums Fulda e.V.'. Darüber hinaus gibt es eine besondere Veröffentlichung: Der Comic-Jubiläumsband 'KARL' von Eberhard und Patrick Kunkel mit Zeichnungen von Michael Apitz (erschienen im Finix Comic Verlag) zeigt Fulda auf dem Titelbild. Das Buch ist bereits in der Tourist-Information käuflich erhältlich. Ein weiteres Highlight könnte das diesjährige Fuldaer Weinfest werden: Die Stadt ist derzeit in Abstimmung mit den Veranstaltern, um zu koordinieren, dass das Weinfest anlässlich des Jubiläums im Schlossinnenhof stattfinden könnte. Zudem erfährt die beliebte Fuldaer Weinführung 'Der Spätlesereiter' eine besondere Aufwertung im Rahmen des Jubiläums. Während des Weinfestes sind turnusmäßige sowie öffentliche Weinführungen geplant, die interessierten Besuchern die Geschichte der Spätlese noch näherbringen sollen." (mau) +++