Der rückzuzahlende Betrag beläuft sich auf 79.880,89 Euro zzgl. Zinsen und Gerichtskosten. - Symbolbild: Pixabay

HERINGEN (W.) Analog zur Stadt Kassel

Stadt Heringen muss gezahlte Straßenbeiträge zurückzahlen

08.04.25 - Analog zum Urteil gegen die Stadt Kassel, wonach deren Straßenbeitragssatzung nichtig sei und aus diesem Grund den Klägerinnen und Klägern gezahlte Straßenbeiträge zurückzuzahlen seien, hat der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) nun beschlossen, die aus dem Jahr 2019 ergangenen Straßenbeitragsbescheide für die Ortsdurchfahrt Herfa aufzuheben. Betroffen hiervon sind lediglich diejenigen Anlieger, die gegen die seinerzeit erlassenen Bescheide geklagt haben. Der rückzuzahlende Betrag beläuft sich auf 79.880,89 Euro zzgl. Zinsen und Gerichtskosten.

Die seit dem 11. März 2005 geltende Straßenbeitragssatzung der Stadt Heringen (Werra) ist in der gefassten Form nicht rechtmäßig. Sie bevorteile – so dem Gericht folgend – die Anlieger im Bereich der Ortsdurchfahrten. Ortsdurchfahrten in der Stadt Heringen (Werra) sind – wie im Falle der Ortsdurchfahrt des Stadtteils Herfa – in der Baulastträgerschaft des Landes Hessen. Wohingegen sich die Gehwege als abzurechnende Verkehrsanlagen in der Baulastträgerschaft der Stadt Heringen (Werra) befinden und als solche überwiegend dem Anliegerverkehr dienen. Die Stadt Heringen (Werra) entschied sich 2005 – um die Kosten für die betroffenen Anlieger im Rahmen zu halten – für einen städtischen Anteil von 55 Prozent. Die Anlieger mussten sich am beitragsfähigen Aufwand mit 45 Prozent beteiligen. Diese Aufteilung der beitragsfähigen Kosten verstoße jedoch gegen das Vorteilsprinzip. Die Stadt Heringen (Werra) verstößt damit gegen geltendes Recht, da sie die Bürgerinnen und Bürger zu stark entlasten wollte in der Vergangenheit.

Bürgermeister Daniel Iliev Archivbild: O|N/Hans-Hubertus Braune

Heringens Bürgermeister Daniel Iliev erklärt zum Urteil: "Ich bin froh, dass wir nunmehr ein Ergebnis haben, dass für uns als Stadt bindend ist. Es zeigt sich erneut, dass eine gut gemeinte politische Entscheidung am Ende nicht immer deckungsgleich mit geltendem Recht sein muss. Es liest sich für den interessierten Laien nämlich als irrwitzig, wenn eine Kommune seine Bürgerinnen und Bürger entlasten möchte, dies aber gleichzeitig gegen Recht verstößt. Wir werden nun innerhalb der politischen Gremien beraten, wie wir künftig mit unserer Straßenbeitragssatzung umgehen wollen. Hierzu werde ich einen Entwurf vorlegen."

Mit dem Urteil bekräftigt jedoch Iliev weiterhin seine Kritik am Gesetzgeber: "Da wir als Kommunen bei der damaligen Diskussion im Hessischen Landtag zum Thema Straßenbeiträge von Schwarz-Grün im Regen stehen gelassen wurden, braucht es niemanden zu wundern, dass der Unmut vor Ort immer größer wird. Da ist es nur Augenwischerei, wenn der Gesetzgeber den Kommunen zwar die Möglichkeit gibt, Straßenbeitragssatzungen abzuschaffen. Dieser gleichzeitig aber nicht verrät, woher das Geld für die Pflichtaufgaben der Kommunen kommen sollte. Denn am Ende kann eine marode Infrastruktur nicht durch leere Versprechungen finanziert werden. Die Kommunen sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Meine Hoffnung liegt bei einer Neubeurteilung der Situation der Kommunen durch Schwarz-Rot in Hessen." (mp/pm) +++


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