
Transport-Flugzeuge im Tiefflug über Osthessen: Zwei A-400 M unterwegs
23.04.25 - Ein lautes Geräusch und schon war die Maschine zu sehen: Am Mittwochmittag ist ein Transport-Flugzeug im Tiefflug unter anderem über das Fuldatal geflogen. OSTHESSEN|NEWS hat nachgehakt.
Einige Leser haben sich gemeldet. Der Flieger war beispielsweise in den Bereichen Bebra, Bad Hersfeld und Niederaula zu sehen. Leser aus Künzell-Dirlos (Landkreis Fulda) sowie aus dem Raum Großenlüder und Neuhof im südlichen Landkreis Fulda haben ebenfalls das Flugzeug beobachtet.
"Das Flugzeug war gefühlt knapp über dem Bergkamm der Mengshäuser Kuppe. Es flog über der Fulda und entschwand Richtung Schlitz am Horizont", berichtet OSTHESSEN|NEWS-Reporter Hans-Hubertus Braune. Parallel dazu war ein Airbus-Hubschrauber in circa 1.000 Meter auf Flightradar24 zu beobachten. Wahrscheinlich handelt es sich um einen Übungsflug mit einer A400M von Airbus. Ein Sprecher des Luftfahrtbundesamtes der Bundeswehr klärt auf: "Die Auswertung der Radardaten vom 23. April 2025 zeigt zwei A-400M des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62 aus Wunstorf, die nach Oberpfaffenhofen flogen. Eines der beiden Transportflugzeuge flog um 12:30 Uhr Ortszeit mit einer Geschwindigkeit von 284 Knoten (ca. 526 km/h) in einer Höhe von 600 Fuß (ca. 183m über Grund) südwestlich über Bad Hersfeld. Das zweite Luftfahrzeug flog knapp 15 km südöstlich an Bad Hersfeld vorbei."
Die Flüge seien unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt worden.
Hintergrund (Angaben Luftfahrtamt der Bundeswehr Informationsarbeit):
Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge beträgt 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material.
Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen. (hhb) +++