Den vier Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen - Fotos: Erik Spiegel

FULDA "Komplexer Fall!"

Vier Angeklagte sollen widerstandsunfähiges Opfer vergewaltigt haben

07.05.25 - "Der Fall ist sehr komplex", konstatierte einer der Verfahrensbeteiligten beim Prozessauftakt am Montag und hatte damit wahrhaftig nicht übertrieben. Den vier Angeklagten zwischen 30 und 50 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine heute 32-Jährige, die sich - unter Drogen und psychisch krank - in einem Zustand körperlicher und psychischer Beeinträchtigung befand und völlig widerstandsunfähig war, vergewaltigt zu haben. Der Fall liegt - wegen langwieriger Ermittlungen - bereits sechs Jahre zurück, was die Beweisaufnahme besonders erschwert. Die vier Verteidiger stellen die Glaubwürdigkeit der 32-Jährigen in Frage, sprechen von Wahrnehmungsstörungen und "mutmaßlich Erlebten" und beantragen ein neues Gutachten.

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Bettina Stade

Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Rudi Karras und der psychiatrische Gutachter ...

Laut Anklage sollen zwei der vier Angeklagten am Abend des 13.10.2019 das ihnen unbekannte Opfer, das unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, in einem Fall in einem Pkw, in einem weiteren Fall gemeinschaftlich handelnd mit einem weiteren Angeklagten in einer Wohnung in Fulda vergewaltigt haben. Der vierte Angeklagte soll die Geschädigte, die weiterhin unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, in derselben Nacht gegen 01:00 Uhr am 14.10.2019 in Fulda auf der Straße aufgegriffen und dann in seinem Pkw vergewaltigt haben.

Opfer und zwei der Täter waren sich an diesem Abend im Wallweg zufällig über den Weg gelaufen. Die beiden 30- und 31-jährigen Männer lotsten die Frau zu ihrem Pkw und nötigten sie dort zum Oralverkehr. Anschließend fuhr man gemeinsam zu einer Wohnung in der Karlstraße, wo wohl eine Party stattfand. Dort habe das Opfer getanzt und Alkohol getrunken. Die beiden Täter und ein weiterer Mann missbrauchten die unter Kokain, Amphetamin und Cannabis stehende Frau sexuell. Gegen ein Uhr nachts begegnete der vierte 50-jährige Angeklagte der Frau in der Dalbergstraße, wo sie mit gespreizten Beinen ohne Unterwäsche auf der Straße lag. Er nahm sie mit in sein Auto und vergewaltigte sie dort. Anschließend brachte er sie allerdings selbst ins Krankenhaus, wo die Frau in der Psychiatrie stationär aufgenommen wurde.

Staatsanwältin Lambiel

Zwei der Verteidiger stellten jeweils einen Beweisantrag, der zum Inhalt hatte, ein weiteres Gutachten zur Aussagetüchtigkeit und der Glaubwürdigkeit der Frau anzufordern. Das bislang vorliegende psychiatrische Gutachten, das der 32-Jährigen zwar eine Borderline-Erkrankung und langjährige Drogenabhängigkeit attestiert, ihre Kernaussage zum Tatgeschehen dennoch für glaubwürdig einstuft, stellten die Verteidiger in Frage.

Zweites psychologisches Gutachten abgelehnt

Diese Anträge der Verteidiger lehnte das Gericht nach eingehender Beratung ab. Die Kammer sei durch den Sachverstand des psychiatrischen Gutachters ausreichend beraten, es bestehe kein Wissensdefizit, befand Richterin Dr. Bettina Stade. "Zur Analyse einer Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt sind Berufsrichter durch Ausbildung und Erfahrung in der Lage." Außerdem lägen objektive Beweismittel zum Beispiel in Form von Spermaspuren vor.

Einer der Verteidiger regte daraufhin an, dass sich die Parteien verständigen sollten, um dem Opfer eine quälende Befragung zu ersparen und das Verfahren abzukürzen. Grundsätzlich waren mit dieser Option auch die Staatsanwältin und die Kammer einverstanden. Allerdings setze das voraus, dass sich alle Angeklagten geständig einließen, gab die Richterin vor. Um einen entsprechenden Vorschlag des Gerichts auszuarbeiten, wurde die Sitzung geschlossen. Die Fortsetzung der Verhandlung findet am Donnerstag, 8.5.25 um 9:30 Uhr statt. (Carla Ihle-Becker)+++


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