Am Dienstagnachmittag kam es in Hanau zu zwei Polizeieinsätzen wegen Mitteilungen von Personen mit Waffen. - Symbolfotos: O|N/Henrik Schmitt

HANAU Ein Haftbefehl lag bereits vor

Polizeieinsätze am Dienstagnachmittag: Zwei Person führen Waffen mit sich

07.05.25 - Am Dienstagnachmittag kam es in Hanau zu zwei Polizeieinsätzen wegen Mitteilungen von Personen mit Waffen. Zunächst hatte ein Mann gegen 13:30 Uhr am Kommunalen Center für Arbeit in der Eugen-Kaiser-Straße für Aufsehen gesorgt, da er dort mit einer augenscheinlichen Schusswaffe und einer Art Schutzweste aufgetaucht war.

Alarmierte Streifen konnten den 33-Jährigen kurz darauf vorläufig festnehmen. Bei der Waffe handelte es sich um eine "Softair". Diese und auch die Weste, eine Nachbildung einer ballistischen Schussweste ohne jeglichen Schutz, wurden sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Strafgesetzbuch) sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Hintergründe seines Handelns sind nun Gegenstand der Ermittlungen; nach ersten Erkenntnissen könnte dies mit einer emotionalen Überforderung zusammenhängen, weswegen er nun fachärztlich betreut wird.

Ein Zeuge hatte gemeldet, dass eine männliche Person dort einer Gruppe junger Männer ...

Haftbefehl gegen 22-Jährigen lag vor

Kurz nach 17 Uhr wurden die Beamten zum Parkplatz einer Sportanlage "In den Heimerswiesen" gerufen. Ein Zeuge hatte gemeldet, dass eine männliche Person dort einer Gruppe junger Männer einen schusswaffenähnlichen Gegenstand gezeigt habe. Auch hier waren die Ordnungshüter schnell zur Stelle und trafen die Personengruppe noch vor Ort an. Bei einem 22-Jährigen fanden sie eine Schreckschusspistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen konnte. Auch hier wurde eine Strafanzeige gefertigt wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.

Im Rahmen der Überprüfung seiner Personalien wurde zudem festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallflucht vorlag, in dessen Zusammenhang sein Führerschein eingezogen wurde. Nachdem er die Geldstrafe zur Abwendung des Haftbefehls gezahlt hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Bedroht oder gar verletzt wurde in beiden Fällen nach aktuellem Stand niemand. (mis/pm) +++


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