Der Angeklagte zeigte sich wenig einsichtig - Foto: ci

FULDA Schild mit "I deny!" hochgehalten

Rentner (73) wegen versuchter Erpressung zu Geldstrafe verurteilt

14.05.25 - "Der Angeklagte ist justizerfahren", konstatierte Oberamtsanwältin Röder trocken. Gemeint waren diverse Strafbefehle, gegen die der 73-Jährige regelmäßig Einsprüche einlegte oder um Prozesskostenhilfe ersuchte. Wenn er telefonisch versuchte, den Behördenmitarbeitern seine Sicht der Dinge nahezubringen, zeigte er sich wenig einsichtig, geriet regelmäßig in Rage und wurde auch laut. Das liege nur an seiner Hörbehinderung, versuchte er dieses Verhalten zu rechtfertigen.

Dem Angeklagten liegt zur Last, sich der versuchten Erpressung schuldig gemacht zu haben. Der Rentner hatte am 30.07.2024 eine Rechtspflegerin des Landgerichts Fulda angerufen, um sie aufzufordern, eine Kostenrechnung gegen ihn aufzuheben. Als ihm entgegnet wurde, dies sei nicht möglich, sagte er zu der Rechtspflegerin nach deren Aussage: "Wenn der Gerichtsvollzieher bei mir erscheint, gibt es einen Unfall!"

Oberamtanwältin Röder

Fragen der Richterin zu seiner Person oder zur Sache wollte er bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht zunächst nicht beantworten, sondern hielt stattdessen ein DIN-A4-Blatt mit der Aufschrift "I deny!" hoch, um zu demonstrieren, dass er die ihm vorgeworfene Tat bestreitet. Die Justizangestellte sagte als Zeugin aus und ließ keine Zweifel daran, dass der 73-Jährige diese Drohung ihr gegenüber geäußert hatte. "Das war eine Bedrohung, die ich sehr ernst genommen habe", erklärte sie vor Gericht. "Ich habe mein Büro im Gericht und sei vor unliebsamen Besuchen durch die Sicherheitsschleuse beim Pförtner geschützt, aber die Gerichtsvollzieher sind das nicht!" erklärte sie ihre Sorge. "Ich habe auch die Kollegen darüber informiert, damit niemand dort unvorbereitet hingeht."

Richterin Häfele

Der Rentner habe am nächsten Tag noch einmal bei ihr angerufen und gesagt, ihm ginge es nicht gut und mit seiner Äußerung vom Tag zuvor habe er gemeint, dass ihm etwas passieren könnte, wenn er sich aufrege. Offenbar sei ihm bewusst geworden, dass es sich bei der ausgesprochenen Bedrohung um eine Straftat handelte. In einem anderen Telefonat soll der Angeklagte geäußert haben: "Wenn das nicht klappt, komme ich mit Panzern!"

Schon einschlägig in Erscheinung getreten

Entgegen seiner ersten Ansage äußerte sich der 73-Jährige aber doch. Erst bestritt er die Bedrohung, dann sagte er, das sei keine Straftat, er habe nur Anträge stellen wollen. Auch gegen die Verlesung eines Auszugs aus dem Bundeszentralregister seiner bisherigen Verurteilungen versuchte er erfolglos zu widersprechen. Er war bereits wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Beleidigung jeweils zu diversen Geldstrafen verurteilt worden. So hatte er am 12.12.2020 die Polizei gerufen, weil sein Nachbar angeblich eine Kamera auf sein Grundstück gerichtet hatte. Als die Polizeistreife bei ihm eintraf, empfing sie laute Musik von Marianne Rosenberg und der Angeklagte kam mit einer schweren Eisenstange und den Worten "Haut ab!" auf sie zu. Dem Jüngeren der beiden sagte er: "Dein Gesicht gefällt mir nicht!" In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Hünfeld hatte er behauptet, die beiden Polizisten seien mit gezogenen Schlagstöcken auf ihn zugekommen. Auch in diesem Fall war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

In ihrem Plädoyer betonte die Amtsanwältin, Bedrohung von Justizorganen sei verwerflich und strafbar. Die vorausgegangenen Verurteilungen hätten ihm nicht zur Warnung gedient. Angesichts der noch offenen Geldstrafen plädierte sie für eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen á 20 Euro, also 3.200 Euro.

Diesem Vorschlag folgte die Richterin, die befand, der Tatvorwurf habe sich durch die Beweisaufnahme bestätigt, und verurteilte ihn zusätzlich, die Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ci)+++


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