

Brutale Attacke: Prozessauftakt nach zehn Stichen in Rücken, Brust und Arm
15.05.25 - Blutiger Angriff mitten in der Wohnung: Vor dem Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen heute 21-jährigen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in besonders schwerem Ausmaß vorwirft. Laut Anklage soll der Deutsch-Amerikaner seinem Opfer mit einem Messer mehrfach in Rücken, Arm und Oberkörper gestochen haben – die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen. Seit dem 30. November sitzt der Angeklagte folglich in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll sich am Tattag in die Wohnung des Geschädigten in Bad Hersfeld begeben haben. Dort habe ihm zunächst der Bruder des späteren Opfers die Tür geöffnet. Der Mann, damals 20 Jahre alt, habe nach einem Mobiltelefon gefragt, um Kontakt zu seiner Freundin aufzunehmen – die Verbindung sei zuvor abgebrochen, da er selbst keinen Empfang gehabt habe. Nachdem ihm das Handy überlassen wurde, habe der Angeklagte es trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zurückgegeben.
Als sich der Geschädigte schließlich Richtung Tür bewegte, soll der Angeklagte ein Messer gezückt und ihm drei Stiche in den Rücken versetzt haben. Als sich das Opfer daraufhin umdrehte, habe der Angeklagte weiter auf ihn eingestochen: Drei Mal in den rechten Arm und vier weitere Male in den Brust- und Bauchbereich.
Opfer schleppt sich in Richtung Schilde-Park Blutüberströmt sei der Geschädigte anschließend aus der Wohnung geflüchtet. In Richtung Schilde-Park habe er sich geschleppt, ehe er im Eingangsbereich zusammenbrach. Dort wurde er gefunden und sofort in eine Klinik eingeliefert. Nur durch eine Notoperation und die anschließende intensivmedizinische Behandlung habe sein Leben gerettet werden können. Der Täter sei nach der Tat zu Fuß geflüchtet.
Die Staatsanwaltschaft verlas am Mittwoch die Anklage. Drei Nebenkläger nehmen am Verfahren teil. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant könne sich an die konkreten Umstände der Tat nicht mehr erinnern. Er sei zudem nicht davon ausgegangen, dass die Messerstiche tödliche Folgen haben könnten.
Zuständigkeit als Kernfrage
Das Gericht beschäftigt sich neben der Schuldfrage auch mit der grundsätzlichen Zuständigkeit: Verhandelt wird bislang vor dem Jugendschöffengericht– doch es ist unklar, ob die Tat angesichts ihrer Schwere nicht unter das Erwachsenenstrafrecht fallen müsse.Mutmaßlicher Täter mehrfach vorbestraft
Ein Blick in die Biografie des Angeklagten wirft viele Fragen auf. Der junge Mann besitzt sowohl die amerikanische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Geboren wurde er in den USA, doch nach der Trennung seiner Eltern im Kleinkindalter sei er mit seiner Mutter zurück nach Deutschland gezogen – zunächst nach Baden-Württemberg. Auffälliges Verhalten führte über die Jahre zu mehreren Umzügen, Schulverweisen und Umschulungen. Einen Schulabschluss habe er nie erreicht.Bereits im Alter von 14 Jahren sei er fast ein Jahr in Haft gewesen. Nach kurzer Zeit in Freiheit folgte eine weitere Inhaftierung. Den Großteil seiner Jugend habe er in Jugendstrafanstalten verbracht. Weder im Freiheitsentzug noch außerhalb davon habe er pädagogische Angebote angenommen, so die Staatsanwaltschaft. Das spreche aus ihrer Sicht für eine Aburteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Der Angeklagte habe zuletzt bei seiner Freundin in Bad Hersfeld gelebt. (Constantin von Butler) +++