Den vier Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. - Fotos: Erik Spiegel

FULDA Psychisch kranke Frau unter Drogen

Geständnisse der vier Angeklagten ersparen dem Opfer quälende Aussage

22.05.25 - Vier Männern zwischen 30 und 50 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft Fulda vor, eine heute 32-Jährige, die sich in einem Ausnahmezustand körperlicher und psychischer Beeinträchtigung befand, zu sexuellen Handlungen gezwungen und vergewaltigt zu haben. Der Fall liegt bereits sechs Jahre zurück, was die Beweisaufnahme besonders erschwert hatte. Schon zu Beginn der Verhandlung stellten die vier Verteidiger jeweils ein Geständnis ihrer Mandanten in Aussicht, was dann auch erfolgte - und ersparten so dem traumatisierten Opfer eine Aussage, in der intimste Details zur Sprache gekommen wären.

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Bettina Stade

Staatsanwältin Lambiel

Die Beweisaufnahme und die Einlassungen der Angeklagten hatten ergeben, dass zwei der vier Angeklagten das ihnen unbekannte Opfer, das unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, in einem Fall in einem Pkw, in einem weiteren Fall gemeinschaftlich handelnd mit einem weiteren Angeklagten in einer Wohnung in Fulda vergewaltigt haben. Der vierte Angeklagte soll die Geschädigte, die weiterhin unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, in derselben Nacht gegen 01:00 Uhr am 14.10.2019 in Fulda auf der Straße aufgegriffen und dann in seinem Pkw vergewaltigt haben.

Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Rudi Karras und der psychiatrische Gutachter ...

Opfer und zwei der Täter waren sich an diesem Abend im Wallweg zufällig über den Weg gelaufen. Die beiden 30- und 31-jährigen Männer hatten die Frau in ihrem Pkw zum Oralverkehr genötigt. Anschließend fuhr man gemeinsam zu einer Wohnung in der Karlstraße, wo eine Party stattfand. Dort habe das Opfer getanzt und Alkohol getrunken. Die beiden Täter und ein weiterer Mann missbrauchten die unter Kokain, Amphetamin und Cannabis stehende Frau sexuell. Gegen ein Uhr nachts begegnete der vierte 50-jährige Angeklagte der Frau in der Dalbergstraße, wo sie mit gespreizten Beinen ohne Unterwäsche auf der Straße lag. Er nahm sie mit in sein Auto und vergewaltigte sie dort. Anschließend brachte er sie allerdings selbst ins Krankenhaus, wo die Frau in der Psychiatrie stationär aufgenommen wurde.

Umfangreiches Vorstrafenregister

Zum Prozessauftakt hatten zwei der Verteidiger ein Gutachten zur Aussagetüchtigkeit und der Glaubwürdigkeit der Frau beantragt. Sie zweifelten an der Richtigkeit des bereits vorliegenden psychiatrischen Gutachtens, das der 32-Jährigen zwar eine Borderline-Erkrankung und langjährige Drogenabhängigkeit attestiert hatte, ihre Aussagen zum Tatgeschehen aber als glaubwürdig eingestuft hatte. Doch die Kammer hielt ein zweites Gutachten für überflüssig, dafür bestehe keine Notwendigkeit, denn es lägen außer der Aussage der Frau auch objektive Beweismittel in Form von Spermaspuren vor. Im Zuge einer Verständigung hatten die vier Männer schließlich ihre jeweilige Tatbeteiligung vollumfänglich eingeräumt.

Nachdem am Mittwochvormittag noch zwei Kriminalkommissare ausgesagt hatten, die die Frau nach der Tat vernommen hatten, dauerte die Verlesung diverser Vorstrafen aller vier Angeklagten geraume Zeit. Von Körperverletzungen über Diebstahl, Alkoholfahrten ohne Führerschein, Hehlerei, Beleidigung bis BTM-Verstößen kam einiges an Delikten zusammen.

Zum entwürdigten Objekt und Instrument ihrer Befriedigung degradiert

Schließlich plädierte die Staatsanwältin auf Strafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren, die bei allen vier Angeklagten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Zusätzlich sollen sie dem Opfer Schmerzensgeld zahlen. Als Nebenklagevertreter folgte Rechtsanwalt Karras den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Er betonte, dass seine Mandantin in ihrem damaligen Zustand nicht zu einer freien Willensbildung in der Lage gewesen sei und die vier Angeklagten sie zu einem entwürdigten Objekt und Instrument ihrer Befriedigung degradiert hätten. Durch ihre Geständnisse hätten sie aber einen Teil ihrer Würde wiederhergestellt. Die vier Verteidiger räumten für ihre Mandanten jeweils ein, dass sie den desolaten Zustand, in dem sich die Frau selbstverschuldet befand, durchaus erkannt, das aber ignoriert und sich darüber hinweggesetzt hätten. Es sei aber in keinem Fall zu Gewaltanwendung gekommen und alle bedauerten die lang zurückliegenden Taten.

Das Urteil der Kammer soll am 2. Juni um 10:00 Uhr verkündet werden. (Carla Ihle-Becker)+++


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