Uli Ebert und die LED-Werbetafel, die ihm ein Bußgeld von 1.500 Euro der Stadt Hünfeld einbrachte - Fotos: privat

HÜNFELD Agenturbesitzer wehrte sich gegen Bußgeld

Kritik an rigider Baugestaltungssatzung der Stadt Hünfeld

01.06.25 - Der Eigentümer der Werbeagentur Convert GmbH und Co KG, Uli Ebert stand am Montag vor dem Amtsgericht Hünfeld, weil er einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro widersprochen hatte. Bestraft werden sollte die Tatsache, dass er im November 2023 an seiner Hausfassade in der Josefstraße im Zentrum der Haunestadt eine LED-Werbetafel angebracht hatte, auf der seine Kunden digitale Werbung schalten konnten. Die Stadt hatte dafür ein Baugenehmigungsverfahren gefordert. Der Unternehmer hatte daraufhin einen entsprechenden Bauantrag bei dem für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen Landkreis Fulda gestellt.

Die Baugenehmigung wurde später ausschließlich unter Verweis auf die Satzungsvorgaben der Stadt Hünfeld vom Landkreis Fulda abgelehnt. Daraufhin wurde die Anlage abgeschaltet. Auch im Bußgeldverfahren hat das Ordnungsamt der Stadt Hünfeld argumentiert, die Tafel in der Abmessung von 3 mal 1,50 Metern sei nicht mit der Baugestaltungssatzung der Stadt konform und hatte den Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. Doch die Richterin am Amtsgericht Hünfeld sah das ganz anders und erklärte schließlich, die besagte Satzung der Stadt sei nichtig und könne daher nicht Grundlage für den Bußgeldbescheid sein. Es kam zu einem Freispruch.

Man sieht deutlich, dass die Umgebung der Werbeagentur gewerblich, nicht historisch ...Fotos: privat

Fachanwältin für Verwaltungsrecht Julia Grauel vertrat Uli Ebert vor Gericht ...

Uli Ebert freut sich natürlich darüber, dass er nichts bezahlen muss, noch mehr aber über die Grundsatzentscheidung des Gerichts. Die Richterin sei den Argumenten seiner Anwältin Julia Grauel gefolgt. Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht hatte gegen die Gestaltungssatzung ins Feld geführt, dass das Gebiet in der Innenstadt, wo sich die Agentur befindet, mit dem Haune-Einkauf-Center, einem modernen Parkhaus und Hotel überwiegend gewerblich geprägt sei. Ein schützenswerter historischer Bestand, der notwendige Voraussetzung für eine gemeindliche Festsetzung von baugestalterischen Regelungen in einer Satzung sei, sei in diesem Bereich somit nicht vorhanden.

Dass die Anbringung gegen die bisherige Satzung verstoßen habe, räumte Ebert vor Gericht unumwunden ein, obwohl die Werbetafel bereits seit über einem Jahr abgeschaltet worden sei. Doch die Hünfelder Gestaltungssatzung habe definitiv nicht die Grundlage, historischen Baubestand zu schützen, denn der sei dort gar nicht vorhanden. Zusätzlich bedeute die Regelung einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Agenturbesitzers, hatte die Rechtsanwältin konstatiert.

Nach ausführlicher Erörterung hatte der Amtsanwalt, der die Interessen der Stadt vor Gericht vertrat, vorgeschlagen, die Höhe des verhängten Bußgelds für den Satzungsverstoß um die Hälfte zu reduzieren, also auf 750 Euro festzulegen. Damit erklärte sich Ebert allerdings nicht einverstanden, weil er die Satzung nicht für rechtens erachtet. Diese Rechtsauffassung teilte das Amtsgericht Hünfeld und befreite den Agenturbesitzer von der Zahlung. An der Gestaltungssatzung, die seit 2005 existiert und mehrere Anpassungen erfahren hatte, kritisierte die Richterin vor allem deren Anspruch, für das komplette Gemeindegebiet gelten zu wollen und nicht lediglich für ein bis zwei historisch schützenswerte Straßen. Das sei nicht nachvollziehbar und rechtswidrig, die Satzung sei damit nichtig. Das Urteil hat noch keine Rechtsgültigkeit - die Amtsanwaltschaft kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

OSTHESSEN|NEWS hat bei der Stadt Hünfeld natürlich um eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Die Pressestelle der Stadt Hünfeld teilt uns daraufhin mit, man habe die Entscheidung des Amtsgerichts Hünfeld in der Bußgeldsache zur Kenntnis genommen. In dieser Bußgeldangelegenheit sei die Stadt Hünfeld als Verwaltungsbehörde lediglich Beteiligte gewesen. "Einer formalen Nichtigkeitsfeststellung, wie dargestellt, kommt dieser Entscheidung nicht zu. Rechtsmittel stehen der Stadt Hünfeld nicht offen, da das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Fulda geführt worden ist. In dessen Folge kann die Entscheidung auch dahinstehen. In gleicher Angelegenheit ist derzeit ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Kassel rechtshängig. Dessen Entscheidung bleibt abzuwarten", heißt es in dem Statement. (ci)+++


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