Der Landkreis warnt vor Abzocke im Netz. - Symbolbild: Pixabay

BAD HERSFELD Behörde rät zur direkten Kontaktaufnahme

Abzocke im Netz! Landkreis warnt vor dubiosen Online-Zulassungen

05.06.25 - In letzter Zeit häufen sich im Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Fälle von Bürgerinnen und Bürgern, die auf dubiose Online-Anbieter bei Fahrzeugzulassungen hereingefallen sind. Was oft wie ein seriöses Angebot wirkt, entpuppt sich im Nachhinein als teure Mogelpackung. Die Folgen reichen von überzogenen Gebühren bis hin zu nicht erbrachten Leistungen – und die Behörden schlagen nun Alarm.

Matthias König, Leiter der Zulassungsstelle Hersfeld-Rotenburg, warnt eindringlich vor solchen Angeboten: "Es muss deutlich unterschieden werden zwischen den Großkunden, die beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert sind, und unseriösen privaten Anbietern, die die Großkundenschnittstelle nicht nutzen." König schildert eindrucksvoll, wie einige dieser Anbieter vorgehen: "Diese Anbieter lassen sich beispielsweise für eine internetbasierte Außerbetriebsetzung von den Fahrzeughaltern die freigelegten Sicherheitscodes geben und melden die Fahrzeuge dann über unsere Website ab. Dafür zahlen sie 2,70 Euro per Paypal. Dem unwissenden Kunden nehmen sie allerdings teilweise circa 40 Euro ab."

Besonders problematisch: Viele dieser Seiten wirken auf den ersten Blick wie offizielle Plattformen. Doch sie enthalten oft falsche Angaben zu Standorten, Öffnungszeiten oder Kontaktmöglichkeiten. "Im Zuge des Angebots der privaten Anbieter gehen viele Bürgerinnen und Bürger fälschlicherweise davon aus, dass es sich um eine offizielle Seite handelt. Oftmals wenden sie sich im Nachgang dann enttäuscht an uns", so König weiter.

Landkreis setzt auf persönlichen Kontakt

Der Landkreis rät deshalb dringend, ausschließlich die offiziellen Kanäle zu nutzen – etwa über die Website der Behörde unter www.hef-rof.de/zulassung. Nur dort sei sichergestellt, dass die Dienste korrekt und zu amtlichen Gebühren erbracht werden. Auch strafrechtliche Schritte sind möglich, wenn Bürgerinnen und Bürger sich getäuscht fühlen. "Wenn sich Nutzerinnen und Nutzer getäuscht fühlen und es einen begründeten Verdacht gibt, kann Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden", heißt es aus dem Landratsamt.

Zum Schluss richtet König einen Appell an die Bevölkerung: "Bei Skepsis ist es für die Bürgerinnen und Bürger am besten, sich persönlich mit uns in Verbindung zu setzen oder sich telefonisch bei uns zu melden. Durch den direkten Austausch können Unsicherheiten beseitigt und möglicher Ärger vermieden werden." (pm/cb) +++


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