
Neue Runde im Förderprogramm für Gaststätten im ländlichen Raum
07.06.25 - Auch in diesem Jahr wird die Hessische Landesregierung das Sonderprogramm zur Stärkung von ländlichen Gastronomien fortsetzen und Gaststätten im ländlichen Raum ermöglichen, sich für das Förderprogramm zu bewerben.
"Gaststätten sind elementare Bestandteile unserer dörflichen Gemeinden, daher lohnt es sich in jeder Hinsicht ihren Erhalt und ihre wichtige Funktion als sozialen Treffpunkt zu fördern", so Sebastian Müller, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 15 – Fulda II. "Seit Beginn des Programmes im Herbst 2021 konnte bereits eine Vielzahl von Gaststätten im ländlichen Raum von den Förderungen profitieren und so wichtige Maßnahmen, wie bauliche Investitionen oder die Beschaffung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen, in ihren Gaststätten umsetzen." Wichtigste Änderung an der aktuellen Förderrunde ist, dass dieses Mal auch Fahrzeuge mit direktem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung gefördert werden können.
Bei dem Gaststätten-Sonderprogramm gilt, schnell sein lohnt sich, denn die Vergabe der Förderungen findet nach dem Windhund-Prinzip statt. "Ich wünsche allen teilnehmenden Gaststätteninhabern viel Erfolg bei der Bewerbung und empfehle ihnen bereits jetzt alle wichtigen Informationen für die Teilnahme zu beschaffen und vorzubereiten, damit eine frühe Bewerbung reibungslos funktioniert." Weitere Informationen finden alle Interessierten auf der folgenden Website: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten
(pm/ci)+++