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Das Regierungspräsidium Kassel hat den Bau von zwei großen Windrädern genehmigt. - Symbolbild: Pixabay

BURGHAUN RP erteilt Genehmigung

Grünes Licht für Windpark Burghaun: Zwei Riesenräder dürfen gebaut werden

12.06.25 - Die Windkraft-Offensive in Osthessen geht weiter: Das Regierungspräsidium Kassel genehmigt zwei gigantische Windräder im Vorranggebiet FD 16 bei Burghaun. Mit einer Gesamthöhe von 261 Metern und je 7,2 Megawatt Leistung markieren sie einen neuen Meilenstein im Ausbau erneuerbarer Energien – und greifen erstmals aktiv in die Landschaft von Großenmoor ein.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat am 11. Juni 2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei neue Windenergieanlagen im Windpark Burghaun Nord erteilt. Das Projekt betrifft das Vorranggebiet FD 16 in der Gemarkung Großenmoor – ein bislang noch unbebautes Areal im Landkreis Fulda. Die Vorhabenträgerin hatte ihren Antrag bereits im Juli 2024 beim Dezernat 33.2 des RP Kassel eingereicht, das für Immissionsschutz und Energiewirtschaft zuständig ist.

Das Regierungspräsidium Kassel im Steinweg 6 in Kassel. Archivfotos: O|N / Kevin Kunze

Zwei Windräder der Superlative für Burghaun

Die beiden genehmigten Anlagen gehören zur leistungsstarken Klasse: Sie stammen vom Typ Vestas V172 und zeichnen sich durch eine imposante technische Ausstattung aus. Mit 172 Metern Rotordurchmesser, 175 Metern Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 261 Metern gehören sie zu den größten Windrädern der Region. Ihre Nennleistung liegt bei jeweils 7,2 Megawatt, womit sie einen substanziellen Beitrag zur Energieversorgung leisten können.

Umfassendes Prüfverfahren vor Genehmigung

Dem Bescheid des RP Kassel ging ein aufwändiges Prüfverfahren voraus, in dem sowohl die Antragsunterlagen als auch die eingereichten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange sorgfältig bewertet wurden. Die endgültige Genehmigung wird am 23. Juni im Staatsanzeiger sowie auf der Website des Regierungspräsidiums veröffentlicht.

Die jetzt erteilte Genehmigung bedeutet allerdings noch nicht den Baustart: Der Projektträger muss weitere Voraussetzungen erfüllen, unter anderem artenschutzrechtliche Auflagen und technische Detailprüfungen.

Strenge Regeln und klare Zuständigkeiten

Laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für alle Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern eine spezielle Genehmigung notwendig. In NordOstHessen sind hierfür die Dezernate 33.1 in Kassel und 33.2 in Bad Hersfeld des RP Kassel verantwortlich. Sie prüfen jedes Vorhaben unter immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen und technischen Gesichtspunkten.

Das RP Kassel agiert dabei als sogenannte Bündelungsbehörde: Es ist nicht nur für die Genehmigung einzelner Windräder zuständig, sondern auch für die überregionale Planung. Über den Teilregionalplan Energie wird gesteuert, wo Windkraftanlagen überhaupt entstehen dürfen. Parallel dazu ist auch die Obere Naturschutzbehörde am Verfahren beteiligt – insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz.

Zwei Prozent der Fläche für Windkraft

In der Planungsregion NordOstHessen sind mittlerweile 2,0 Prozent der gesamten Landesfläche – rund 167 Quadratkilometer – als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen. Diese Flächen wurden im Teilregionalplan Energie festgelegt und dienen der gezielten Steuerung des Ausbaus. Das Vorranggebiet FD 16 in Burghaun zählt zu den bisher ungenutzten Zonen und wird nun erstmals aktiv erschlossen.

Mit den beiden neuen Anlagen wird nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Energiewende gemacht – sie setzen auch ein Zeichen für den Wandel in der Region. Die kommenden Jahre dürften zeigen, wie sich diese Projekte auf das Landschaftsbild, die Versorgungssicherheit und die lokale Akzeptanz auswirken. (pm/cb) +++


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