25.06.25 - Es war ein brutaler Übergriff mitten in Rotenburg an der Fulda: Drei junge Männer lauern einem Bekannten auf, schlagen mit Teleskopschlagstock und Baseballschläger auf ihn ein, feuern einen Schuss ab – und verschwinden mit seinem Handy. Jetzt standen sie vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld. Das Urteil: Bewährungsstrafen für alle drei, trotz gefährlicher Körperverletzung und Waffengebrauch.
Die Anklage wirft dem Trio – Angeklagter B., dem Angeklagter J. und dem Angeklagter S. – gemeinschaftlich begangene schwere räuberische Erpressung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die Tat ereignete sich Mitte Februar 2023. Die drei sollen dem Opfer vor einer Kneipe aufgelauert, es durch eine Unterführung in Richtung Fulda gedrängt und dort attackiert haben. Der Angeklagte B. schlug laut Anklage mehrfach mit einem Teleskopschlagstock zu, der Angeklagte J. setzte einen Baseballschläger ein, und der Angeklagte S. gab einen Schuss mit einer Schreckschusswaffe ab. Das Opfer erlitt Prellungen an Armen, Beinen und Rücken – und übergab schließlich sein Handy.
Drei Versionen, viele Schuldzuweisungen
Die Aussagen der Angeklagten waren von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt. Der Angeklagte B. gab zu, das Opfer – einen früheren Schulfreund – wegen Eifersucht zur Rede gestellt zu haben. Seine Freundin soll mit dem späteren Opfer intim gewesen sein. Über eine gemeinsame Bekannte sei der Kontakt zu dem Angeklagten S. entstanden. Ziel sei es gewesen, dem Opfer "Angst zu machen". Dass es so eskalieren würde, sei nicht geplant gewesen. Der Angeklagte B. gestand, mehrfach zugeschlagen zu haben, will aber keine sichtbaren Verletzungen bemerkt haben. Zudem habe er vor der Tat "Speed" konsumiert.
Der Angeklagte J. wiederum präsentierte sich als Mitläufer. Er will zunächst sogar abgelehnt haben, sich zu beteiligen. Erst auf Druck des Angeklagten S. habe er schließlich "nicht mit voller Kraft" zugeschlagen. Er betonte, der Angeklagte S. sei der treibende Kopf gewesen, habe das Opfer zur Unterführung gedrängt und die Schreckschusswaffe eingesetzt. Der Angeklagte B. habe zudem mit einem Messer gedroht – das er dann auf Aufforderung des Angeklagten J. hin wieder weggesteckt habe.

Das Täter-Trio hat auf brutale Art und Weise das Opfer überfallen.

Die Angeklagten mit ihren Strafverteidigern.

Die Vorsitzende Richterin.
Der Angeklagte S., der laut eigener Aussage das Opfer als Freund betrachtet habe, bestritt, Gewalt angewendet zu haben. Er habe lediglich einen Warnschuss abgegeben und das Handy zur Kontrolle der Kommunikation mit einer ehemaligen Freundin verlangt. Zurückgeben habe er es aber nicht mehr können – die Polizei nahm ihn vorher fest. Auch er will erst am Tattag die Aktion geplant haben, habe sich jedoch wegen einer angeblichen vorherigen Bedrohung durch das Opfer bewaffnet.
Opfer schildert gezielte Verfolgung
Das Opfer, das während des Übergriffs mehrere Male geschlagen wurde, bestätigte, dass alle drei Täter beteiligt waren. Besonders der Angeklagte B. sei sehr aggressiv gewesen, habe wie unter Drogen gewirkt. Das Trio habe ihn bereits zuvor an einem Supermarkt entdeckt und dann gezielt verfolgt.
Staatsanwältin fordert harte Strafen
In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwaltschaft, dass alle drei Angeklagten aus persönlichen Motiven gehandelt hätten. Die Tat sei geplant gewesen, auch wenn ein dauerhafter Diebstahl des Handys nicht nachweisbar sei. Die geforderte Strafe: für den Angeklagten B. und den Angeklagten S. jeweils zwölf Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung, für den Angeklagten J. neun Monate auf Bewährung – sowie Arbeitsauflagen beziehungsweise Schmerzensgeld für alle drei Täter.
Urteil: gemeinschaftliche Körperverletzung, keine Nötigung
Die Vorsitzende Richterin schloss sich in weiten Teilen der Einschätzung an. Zwar konnte eine geplante Erpressung nicht belegt werden, die gefährliche Körperverletzung jedoch sehr wohl – gemeinschaftlich begangen, mit gezieltem Mitwirken aller Beteiligten. Besonders kritisch sah das Gericht den Waffeneinsatz. Die Darstellung, man habe dem Opfer nur Angst machen wollen, sei nicht glaubhaft. Der Angeklagte S. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Eine verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten B. durch den Drogenkonsum erkannte das Gericht nicht.
Das Urteil: Der Angeklagte B. und der Angeklagte S. erhalten je zwölf Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung – der Angeklagte B. muss zusätzlich 400 Euro an ein Frauenhaus zahlen. Der Angeklagte J. erhält neun Monate auf Bewährung und eine Arbeitsauflage. Alle drei hatten sich zum Abschluss des Verfahrens beim Opfer entschuldigt. (Constantin von Butler) +++