Ein wichtiger Schritt für Betroffene von Gewalt: Vertrag zur Regelversorgung der Spurensicherung unterzeichnet. - Foto: picture alliance / Zoonar | Elmar Gubisch

REGION Wichtiger Fortschritt

Neuregelung: Vertrauliche Spurensicherung wird Kassenleistung

03.07.25 - Künftig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung – ein bedeutender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Sicherheit für Betroffene von Gewalt. Am 1. Juli wurde der entsprechende Vertrag durch Gesundheitsministerin Diana Stolz und Sozialministerin Heike Hofmann unterzeichnet.

Marie-Sophie Künkel, Abgeordnete der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied ...CDU-Fraktion Hessen

Dazu erklärte Marie-Sophie Künkel, Abgeordnete der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses: "Das ist ein starkes Signal an alle Betroffenen von Gewalt: Mit der von der Landesregierung veranlassten künftigen Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wird die vertrauliche Spurensicherung in Hessen zur Regelversorgung. Das ist ein bedeutender Meilenstein für den Opferschutz und die Stärkung der Betroffenenrechte."

Was ändert sich?

Die neue Regelung sieht vor, dass die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung nach Gewalttaten künftig vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Zwei klar definierte Fallpauschalen – eine für Körperverletzungen, eine für Sexualdelikte – sorgen für eine einfache und unbürokratische Finanzierung. Damit wird eine flächendeckende Versorgung in Hessen sichergestellt.

Die vertrauliche Spurensicherung ermöglicht es Betroffenen, Verletzungen und Tatspuren zeitnah rechtsmedizinisch dokumentieren zu lassen, ohne sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. So entsteht ein geschützter Raum, in dem medizinische Hilfe geleistet und zugleich gerichtsverwertbare Beweise gesichert werden. Mit diesem Verfahren erhalten Betroffene Zeit, Schutz und Unterstützung.

Die Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den rechtsmedizinischen Instituten in Frankfurt und Gießen, der Hessischen Krankenhausgesellschaft sowie den gesetzlichen Krankenkassen. (zh/pm) +++


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