Der 50-Jährige auf der Anklagebank - Fotos. ci

FULDA Angeblich einvernehmlich?

50-jähriger Busfahrer wegen sexuellem Missbrauch an Jugendlichen angeklagt

10.07.25 - Prozessauftakt am Landgericht Fulda: Wegen des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Tateinheit mit Vergewaltigung muss sich ein 50-jähriger Busfahrer aus Bad Hersfeld verantworten. Er soll im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.10.2024 in Bad Hersfeld und Ludwigsau die drei zur Tatzeit 13- bis 16-jährigen Geschädigten unter anderem bei seiner Tätigkeit als Busfahrer kennengelernt haben, soll sich mit diesen angefreundet und das dadurch entstandene Vertrauen zur Begehung von sexuellen Handlungen ausgenutzt haben.

Die Anklageschrift listet minutiös und detailliert 46 einzelne Handlungen auf, bei denen der 50-jährige zwei Jungen im Alter von 13 Jahren sexuell missbraucht hatte. Die dritte Jugendliche, eine 15-jährige, die er ebenfalls in seiner Funktion als Busfahrer kennengelernt hatte und der er nach eigener Aussage lediglich dabei helfen wollte, ihre eigene Sexualität zu entdecken, hatte ihn angezeigt. Dadurch kam offenbar auch der Missbrauch an den beiden männlichen Opfern ans Licht. Der 50-Jährige wurde am 05.02.2025 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Eigene WhatsApp-Gruppe, um zu regeln, wer neben dem Busfahrer stehen darf?

Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Fulda unter Vorsitz von Richter Joachim ...

An Auskunftsfreudigkeit mangelte es dem Angeklagten nicht. Im Gegenteil: freimütig berichtete er, dass sich die Jugendlichen, die er im Landkreis Hersfeld per Bus transportierte, offenbar darum rissen, mit ihm zu sprechen und vorne im Bus neben ihm zu stehen. Sogar eine eigene WhatsApp-Gruppe hätten diese eingerichtet, um zu klären, wem dieses Privileg jeweils zuteilwurde. "Manche der Jugendlichen haben die Dienstpläne besser gekannt als die Busfahrer selbst", erklärte er. So habe er auch den 13-Jährigen kennengelernt, der jede Gelegenheit gesucht habe, mit ihm zu sprechen, denn er sei isoliert gewesen und habe keine Freunde gehabt. Ihm gegenüber sei er sehr offensiv aufgetreten und wollte wohl Aufmerksamkeit um jeden Preis. Man habe sich öfter auch über sexuelle Themen unterhalten. Er selbst habe als Jugendlicher erste homosexuelle Erfahrungen gemacht und auch darüber mit dem 13-Jährigen geredet, so der Angeklagte. Offen habe der Junge über seine Neugier und seinen Wunsch gesprochen, sexuelle Praktiken auszuprobieren. "Er hat immer Körperkontakt mit mir gesucht und wollte kuscheln."

"Der Junge wurde zu fordernd, zu intensiv und zu distanzlos"

Staatsanwältin Gerstner

Völlig freiwillig und einvernehmlich sei es schließlich im Schlafzimmer des Angeklagten zum Analverkehr gekommen, während dessen Frau und Stieftochter übers Wochenende verreist gewesen seien. "Ich bin niemand, der etwas gegen den Willen eines anderen tut", beteuerte der 50-Jährige. Schließlich sei der Jugendlich über Nacht geblieben und habe ihn noch zweimal zuhause besucht, wobei es jedes Mal zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Doch der Jugendlich sei ihm "zu fordernd, zu intensiv und zu distanzlos" geworden und er habe sich ihm entzogen - auch, weil er mittlerweile eine Beziehung zu einer 15-jährigen Jugendlichen eingegangen sei.

Triebsteuerung durch Testosteron-Behandlung gestört?

"Eigentlich habe ich keinen Bezug zum männlichen Geschlecht - ich weiß auch nicht, warum ich in meinem Alter noch so spinne", erklärte der 50-Jährige, der für möglich hielt, dass eine Testosteron-Behandlung, der er sich unterzogen habe, dafür verantwortlich gewesen sei. Dazu will die Kammer den betreffenden Arzt befragen, dem ein entsprechender Gutachterauftrag erteilt worden war.

Sohn seiner Mieterin missbraucht

Das zweite Opfer, ebenfalls ein 13-Jähriger, kannte der Angeklagte, weil dessen Mutter die Mieterin seiner Eigentumswohnung war. Deren Verhältnis sei sehr schwierig gewesen, die Mutter habe ihn mehrfach gebeten, mit dem Jungen zu reden, weil dieser nicht auf sie höre. Auch hier begann der Intimkontakt mit "Aufklärung" zu homosexuellen Praktiken und mündete in mehrfachen Analverkehr. "Das war völlig verkehrt von mir - dazu steh ich", erklärte der 50-Jährige.

Mehrfach betonte er vor Gericht, dass die kleinen Geldbeträge, die er beiden Jungen gezahlt hatte, nichts mit dem Missbrauch zu tun gehabt habe, sondern für kleine Handreichungen und Hilfe in Haus und Garten gezahlt worden seien.

15-Jährige zeigte den aufgezwungenen "Sexualkundeunterricht" an

Vergleichsweise harmlos war der Übergriff an einer 15-Jährigen, der der Angeklagte ebenfalls im Bus während einer Pause "ein besseres Verhältnis zu ihrem eigenen Körper" beibringen wollte. Sie habe Problem mit ihrer Figur gehabt und sei deshalb gemobbt worden. Angeblich, um ihr zu zeigen, wie es sich anfühle, habe er ihre Brust und den Intimbereich über der Kleidung berührt. "Das war gut gemeint, aber saublöd gemacht", gestand er ein.

Für den Prozess sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt, der nächste findet am 16.7.25 um 9 Uhr statt. (Carla Ihle-Becker)+++

 

 


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