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Die Stadt Schlitz wehrt sich juristisch gegen die drastisch gesunkene Einwohnerzahl im Zensus 2022. - Archivfoto: Magistrat der Stadt Schlitz

SCHLITZ Über 700 Einwohner weniger

Einwohnerrückgang? Schlitz klagt gegen Zensus-Feststellung

18.07.25 - Die Stadt Schlitz geht juristisch gegen die im Rahmen des Zensus 2022 festgestellte Einwohnerzahl vor. Der Magistrat hat aus Gründen der Fristwahrung form- und fristgerecht Klage eingereicht. Eine endgültige Entscheidung über die Klageerhebung trifft die Stadtverordnetenversammlung.

Die Grundlage der Klage: Die im Zensus 2022 ermittelte Einwohnerzahl weicht erheblich von den Zahlen im städtischen Melderegister ab – über 700 Personen weniger wurden statistisch erfasst. Warum die Erhebung derart deutlich vom tatsächlichen Stand abweicht, ist für die Stadt nicht nachvollziehbar.

Registergestützte Erhebung mit Folgen

Der bundesweite Zensus wurde 2022 größtenteils registergestützt durchgeführt und durch stichprobenartige Haushaltsbefragungen ergänzt. Doch für Schlitz hat das gravierende Folgen: Der festgestellte Rückgang der Einwohnerzahl hat direkte Auswirkungen auf die Finanzzuweisungen – und macht die Haushaltsplanung schwieriger.

Widerspruch zurückgewiesen

Gegen den ursprünglichen Bescheid des Hessischen Statistischen Landesamtes legte die Stadt zunächst Widerspruch ein. Dieser wurde mittlerweile zurückgewiesen – nun beschreitet Schlitz den Klageweg. Besonders im ländlichen Raum, so die Stadt, führe die statistische Erhebung zu hohen Verwerfungen. Hier sei dringender Anpassungsbedarf nötig.

Heiko Siemon (CDU), Bürgermeister von Schlitz, kritisiert die deutliche Abweichung ...Archivfoto: O|N/ Marius Auth

Bürgermeister äußert Kritik

Auch Bürgermeister Heiko Siemon äußert sich kritisch: "Auch die erfassten Einwohnerzahlen zur Entrichtung der Müllgebühren beim Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis bestätigen die Melderegisterdaten." Nach seiner Einschätzung stehen die statistischen Ergebnisse nicht im Einklang mit der Realität vor Ort. Die Stadt Schlitz hält daher eine gerichtliche Klärung für notwendig – auch, um langfristig verlässliche Grundlagen für Finanzplanung und Verwaltung zu sichern. (zh/pm) +++


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