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Im Main-Kinzig-Kreis wurde ein weiterer Fall von Hasenpest bestätigt. - Symbolfoto: pixabay

REGION MKK Meldepflichtige Tierkrankheit

Jetzt in Nidderau: Weiterer Fall von Hasenpest bestätigt

22.07.25 - Im Main-Kinzig-Kreis ist in der vergangenen Woche ein Fall von Tularämie in Nidderau, besser bekannt als "Hasenpest", labordiagnostisch bestätigt worden. Er reiht sich ein in mehrere Funde in Mittelhessen, darunter in Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Gießen sowie in der Stadt Wiesbaden. Im Main-Kinzig-Kreis sind seit Anfang vergangenen Jahres vier Fälle (Nidderau, Linsengericht, Hasselroth, Hammersbach) nachgewiesen worden.

Die Krankheit betrifft in erster Linie Feldhasen und Wildkaninchen und breitet sich in deren Population aus. Betroffen sind zudem Nagetiere wie Feldhamster und Feldmäuse, aber auch eine Vielzahl anderer Tierarten. Wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen die Ausbreitung des Erregers gibt es nicht, unter anderem auch deshalb, weil er in so vielen verschiedenen Tierarten vorkommt und eine Elimination des Erregers daher praktisch nicht möglich ist.

Die Tularämie endet für die infizierten Hasen in der Regel tödlich. Sichtbare Symptome sind unspezifisch wie schnelle Atmung, gesträubtes Fell und vor allem der Verlust des Fluchtverhaltens. Die erkrankten Feldhasen wirken somit auf den ersten Blick vielleicht zutraulich, sind aber schlicht zu geschwächt, um noch davonzulaufen. Die Bakterien übertragen sich vor allem über Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial sowie über den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Hasenfleisch. Der Erreger bleibt auch tiefgekühlt über Monate infektionsfähig und ist gegenüber äußeren Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig.

Tiere nicht anfassen!

Spaziergänger in Wald und Flur sollten tote oder erkrankte Tiere nicht anfassen. Für mitgeführte Hunde gilt, dass sie von Hasenkadavern oder geschwächten Tieren am Wegesrand ebenfalls möglichst ferngehalten werden sollten. Besondere Vorsicht müssen Jägerinnen und Jäger und Forstbedienstete walten lassen. Jagdausübungsberechtigte sollten das Tier nach dem Auffinden nicht aufbrechen und nur mit flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen anfassen. Zudem sollten sie Mundschutz verwenden, da der Erreger auch über die Luft übertragen werden kann.

Der Main-Kinzig-Kreis informiert auf seiner Internetseite (www.mkk.de) über die Tierkrankheit Tularämie. Hintergründe zur Krankheit sowie Hinweise zum Umgang damit finden sich auf der Unterseite "Tierseuchenbekämpfung". (nia/pm) +++


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