23.07.25 - 4.060 einschlägige Bilder und Videos wurden bei einer Durchsuchung im Juli 2021 auf dem Telefon eines 29-Jährigen aus der Rhön gefunden. Das Amtsgericht Fulda verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Bei einer Durchsuchung der Polizei im Haus der Mutter des Angeklagten in der Rhön wurde im Juli 2021 ein Handy entdeckt, auf dem kinderpornografisches Material gefunden wurde. Ausgangspunkt für diese Ermittlungen war ein Hinweis aus den USA von der Organisation NCMEC (zu deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder); eine halbstaatliche US-Organisation, die sich für den Schutz von Kindern einsetzt und immer wieder Fälle von Kinderpornografie aufdeckt.
In diesem Fall war herausgekommen, dass über die IP-Adresse, die der Anschrift des Angeklagten zugeordnet werden konnte, besagtes Material heruntergeladen wurde. 230 Fotos und Videos wurden nachweislich im Zeitraum von Ende Oktober 2020 bis Juli 2021 heruntergeladen. Insgesamt wurden bei ihm 4060 Dateien gefunden.
"Mir ist bewusst, was ich gemacht habe, ich schäme mich dafür"
Der Angeklagte zeigte sich von Beginn an geständig. Schon als Polizisten im Juli 2021 seine Wohnung durchsuchten, hatte er sich kooperativ gezeigt und den Besitz der Dateien eingeräumt. Sein Verteidiger Hans J. Hausschild macht deutlich, dass ihm sein Fehler schon zur Tatzeit bewusst gewesen sei und er immer wieder Videos gelöscht habe. Doch er sei immer wieder neugierig geworden. Der Anwalt betonte zudem, dass der Angeklagte nie selbst Videos hochgeladen habe, sondern die Videos nur heruntergeladen und konsumiert hat. "Mir ist bewusst, was ich gemacht habe, ich schäme mich dafür. Ich würde aber lügen, wenn ich sage, dass ich nicht mehr daran denke", sagte der Angeklagte. In den vergangenen Jahren habe er aber keine kinderpornografischen Videos mehr konsumiert. Er habe sich auf eigenen Wunsch in psychiatrische Behandlung begeben und habe mittlerweile einen Betreuer.
Auf die Idee, besagte Inhalte zu konsumieren, sei er durch seine Frau gekommen. Kurz bevor sie ihn 2020 verlassen hatte, habe sie ihm vorgeworfen, er interessiere sich für andere Frauen und auch für Kinder. Das bestreitet der Angeklagte aber. Dennoch sei diese Anschuldigung Ursache für den späteren Konsum gewesen. Zu ihr und dem gemeinsamen Kind habe er mittlerweile keinen Kontakt mehr. Nach der Trennung habe er eine extreme Lähmung, die sich durch Antriebslosigkeit und Rückzugsverhalten geäußert habe, erfahren, und er habe sich körperlich gehen lassen.
Psychologisches Gutachten
Ein psychologisches Gutachten ergab, dass der Angeklagte an einem depressiven Syndrom litt, das aber nicht der Auslöser für sein Verhalten gewesen sei. Dem Gutachten war ebenfalls zu entnehmen, dass bei dem 29-Jährigen keine Pädophilie vorliegt, sondern eine Paraphilie - sprich, eine sexuelle Neigung, die von der empirischen Norm abweicht.
Letztendlich wurde der 29-Jährige, der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Verurteilte muss zudem innerhalb von einem Jahr zehn Gespräche bei einer Fachberatung führen. Da der Angeklagte die Kosten dies Verfahrens, die aufgrund eines nötigen IT-forensischen Gutachtens bei mehr als 15.000 Euro liegen, tragen muss, hielt die Kammer eine Geldstrafe für nicht notwendig.
Richter Jahn legte dem Angeklagten positiv aus, dass er geständig war, die Taten länger zurück lagen und er ehrliche Reue gezeigt hatte. Legte ihm aber zu Lasten, dass in den Videos schwerer sexueller Missbrauch zu sehen war und so viele Dateien gefunden wurden. Das Urteil ist rechtskräftig. (Sophia Auth)+++