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Das Lullusfest in Bad Hersfeld erfreut jährlich hunderttausende Besucher. - Archivfotos: Hans Hubertus Braune

BAD HERSFELD Zufahrtsregelungen stehen

Lullusfest in der Festspielstadt sorgt für Sperrung des Marktplatzes

07.08.25 - Im Zeitraum vom Sonntag, 5. Oktober, 18 Uhr bis Freitag, 24. Oktober 2025 wird der Marktplatz in Bad Hersfeld wie in den vergangenen Jahren für das Lullusfest sowie die damit verbundenen Auf- und Abbauarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zum gesperrten Bereich wird durch einen Securitydienst kontrolliert.

Anwohner der Uffhäuser Straße, Am Markt, Burggasse, Am Perfort, Hospitalgasse, Mistegasse und Johannesstraße, die über private Stellplätze oder Garagen verfügen, können eine Zufahrtsberechtigung zum Anfahren dieser Flächen erhalten. Bewohner der Straßen Uffhäuser Straße, Am Markt, Burggasse und Am Perfort, die keinen eigenen Stellplatz besitzen, können eine Zufahrtsberechtigung zum Be- und Entladen bis 10:30 Uhr beantragen.

Ausnahmen durch Berechtigungen

Lieferdienste, Handwerksbetriebe und Pflegedienste dürfen den Marktplatz bis 10:30 Uhr auch ohne Zufahrtsberechtigung anfahren. Nach 10:30 Uhr ist ein Zugang nur nach Rücksprache mit dem Securitypersonal und mit Zustimmung der Veranstaltungsleitung möglich.

Die Obere Frauenstraße wird während des Sperrzeitraums beidseitig befahrbar sein. Damit ist eine Zufahrt über die Straßen An der Obergeis, Vorderer Steingraben und Untere Frauenstraße möglich.

Am Lollsmontag, 13. Oktober, kommt es anlässlich des Festumzugs zwischen 12 und 15 Uhr zu Einschränkungen: In dieser Zeit ist eine Ausfahrt aus Parkhäusern, Tiefgaragen, dem Cityparkhaus sowie von den Parkplätzen des B&B-Hotels nicht möglich.

Zufahrtsberechtigungskarten

Die Zufahrtsberechtigungskarten können ab sofort über die Internetseite des Lullusfestes Bad Hersfeld unter dem Menüpunkt "Service" beantragt werden. Die ausgestellten Berechtigungen werden entweder per Post zugesendet oder können im Fachbereich Ordnungsdienste, Breitenstraße 57, 1. Etage, abgeholt werden. Bei Abholung ist der Personalausweis zur Legitimation vorzulegen.


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