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In diesem ungesicherten Dorfteich waren 2016 drei Geschwister ertrunken - Archivfotos: O|N/ Hans-Hubertus Braune

NEUKIRCHEN (KNÜLL) Bürgermeister zuvor freigesprochen

Haben Mitarbeiter gelogen? Neuer Prozess um drei im Teich ertrunkene Kinder

20.08.25 - Der Fall hatte vor neun Jahren großes Entsetzen und Anteilnahme ausgelöst: drei in einem Dorfteich in Seigertshausen (Neukirchen, Schwalm-Eder-Kreis) ertrunkenen Geschwister haben nun ein weiteres juristisches Nachspiel. Ab Dienstag stehen zwei Mitarbeiter der Stadt vor dem Landgericht Marburg, weil ihnen vorgeworfen wird, Falschaussagen zugunsten des Bürgermeisters gemacht zu haben. Dieser war zuvor wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt gewesen, wurde aber in letzter Instanz rechtskräftig freigesprochen. Für ihn ist er Fall damit abgeschlossen.

Im Juni 2016 hatten drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren ihr Leben verloren. Sie waren in dem nordhessischen Dorf im Feuerlöschteich in der Teichstraße ertrunken. Am Abend des 18. Juni 2016 hatten die Kinder an dem Teich im Stadtteil Seigertshausen ohne Aufsicht gespielt. Ein fünfjähriger Junge konnte zunächst bewusstlos von Anwohnern aus dem Teich gerettet werden, jedoch verliefen die Reanimationsversuche erfolglos. Er verstarb noch an der Unglücksstelle. Taucher hatten dann den Teich abgesucht und konnten die beiden anderen Geschwister im Alter von acht und neun Jahren nur noch tot aus dem Teich bergen. Ein Fremdverschulden schloss die Kripo damals aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Verfahren ein Versäumnis des Bürgermeisters festgestellt, der als Verantwortlicher dafür Sorge hätte tragen müssen, dass das frei zugängliche Gewässer durch einen Zaun gesichert wird.

Der Feuerlöschteich in Seigertshausen, in dem die drei Kinder ertranken. ...

Die beiden jetzt angeklagten städtischen Mitarbeiter hatten in dem Prozess als Zeugen ausgesagt. Sie sollen mit ihrer Falschaussage versucht haben, den Bürgermeister zu decken. Dieser hatte vor Gericht behauptet, von einer expliziten Warnung der Kommunalversicherung vor Gefahren durch den ungesicherten Teich nichts gewusst zu haben und das entsprechende Schreiben, das schon zwei Jahre vor dem Unglück eingegangen war, nicht gelesen zu haben.

Die beiden Mitarbeiter und auch der Bürgermeister hätten aber laut Anklage von dem Schreiben, in dem explizit auf die hohe Gefährlichkeit des Teiches hingewiesen worden war, alle sehr wohl Kenntnis gehabt. Das hatten sie aber alle drei im Prozess bestritten. Auch der Ortsvorsteher von Seigertshausen hätte damals vor Gericht falsch ausgesagt. Doch das Verfahren gegen ihn findet gesondert statt. Für den heute gestarteten Prozess sind vier weitere Verhandlungstermine bis Mitte September angesetzt. (ci) +++


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