21.08.25 - Nachdem wir einen Bericht zu drohenden Rückzahlungsforderungen der unberechtigt gezahlten Corona-Soforthilfen und über den Protest der Betroffenen veröffentlicht hatten, meldete sich in der Redaktion ein Steuer-Fachmann aus der Region, um sein Veto geltend zu machen: Er hat aus seiner Tätigkeit Kenntnis von einigen Fällen, in denen die damaligen Antragsteller offenbar genau wussten, dass sie eigentlich keine Berechtigung für diese Subvention hatten, den Antrag auf staatliche Unterstützung aber trotzdem gestellt und das Geld auch bekommen hatten. Dass genau sie nun zur Kasse gebeten werden, findet der Experte nur gerecht.
Seine Stellungnahme aus der Praxis eines Steuerbüros beleuchtet einen Aspekt, den viele der Antragsteller offensichtlich vergessen haben. Wir veröffentlichen den kritischen Beitrag zur Vervollständigung dieser Debatte:

Vom Regierungspräsidium Kassel bekamen viele Unternehmer jetzt unliebsame Post: ...Fotos: Hendrik Urbin
"Wir erinnern uns noch: Mitte März 2020 kam das Kontaktverbot mit Ausgangsbeschränkungen, im Fernsehen Bilder aus Italien von unzähligen Särgen etc. Die Straßen am helllichten Tage ohne Autos und Fußgänger. Das Gefühl: Angst und Panik. Die Bundesregierung hatte den Ernst der Lage erkannt, sehr mutige Entscheidungen getroffen und auch die Betriebe mit diversen weiteren Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld nachhaltig unterstützt.
Eine der ersten Maßnahmen war hier die Corona-Soforthilfe. Betriebsinhaber konnten Gelder in Abhängigkeit der Beschäftigtenzahlen von maximal 30.000 Euro unbürokratisch beantragen. Der Antrag wurde von den Betriebsinhabern (im Gegensatz zu den diversen folgenden Corona-Hilfen) ohne Mithilfe sachverständiger Dritter aufgrund von geschätzten Einnahmen und Ausgaben gestellt. Die Bewilligung erfolgte sofort und die Zahlungen wurden teilweise schon am nächsten Tag geleistet.
Allerdings: in jedem Bewilligungsbescheid wurde ausdrücklich eine spätere Überprüfung in Aussicht gestellt. Doch durch die Politik wurde kommuniziert, dass eine solche Überprüfung wohl nicht stattfinden würde und wir waren in unserem Büro tatsächlich überrascht, dass dies jetzt doch noch passiert.
Worum ging es: Betriebe, die ohne eine finanzielle Unterstützung ihre Kosten nicht decken konnten und die keine Rücklagen hatten, sollten in ihrer Existenz erhalten bleiben. Es sollten also massenhafte Insolvenzen insbesondere kleinere Betriebe abgewendet werden.
Aber was ist nun in der Realität geschehen? Sehr viele Betriebsinhaber haben die Anträge gestellt und auch bewilligt bekommen. Wie zu vermuten war, auch solche, die die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt haben. Nach dem Motto: das Geld ist doch da, da hole ich mir doch auch meinen Teil. Aber es handelte sich zweifelsfrei um eine Subvention, die an bestimmte Bedingungen geknüpft war und deren unberechtigter Bezug zur Rückzahlung verpflichtete.
Kritik an zu knapper Frist
Dass jetzt fünfeinhalb Jahre nach Auszahlung die Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen geschehen soll, ist schlicht unsäglich und der Unmut der Betriebsinhaber verständlich. Dennoch ist die Überprüfung nur gerecht gegenüber den ehrlichen Antragstellern.
Die Betriebsinhaber, die das Geld berechtigt bezogen haben, können das jetzt dokumentieren. Diejenigen, die damals auch mal in den großen Topf greifen wollten, müssen die Gelder jetzt zurückzahlen. Ohne Zinsen und auch wohl ohne Strafverfahren. Unternehmertum braucht Mut. Aber eben auch Ehrlichkeit und eine angemessene Gelassenheit."(pm/ci)+++ 