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Ein 24-jähriger Obdachloser hat zwischen 2022 und 2024 in über 50 Fällen - jeweils deutlich von einer Überwachungskamera aufgenommen - in diversen Teo-Märkte in Fulda Waren im Gegenwart von über 11.500 Euro geklaut. - Archivfoto: O|N

FULDA 24-jähriger Heroinabhängiger

51-mal im Teo Waren für insgesamt 11.550 Euro geklaut - Bewährungsstrafe

05.09.25 - Ein 24-jähriger Obdachloser hat zwischen 2022 und 2024 in über 50 Fällen - jeweils deutlich von einer Überwachungskamera aufgenommen - in diversen Teo-Märkte in Fulda Waren im Gegenwert von über 11.500 Euro geklaut. Am Donnerstag stand er deshalb wegen gewerbsmäßigem Diebstahl vor dem Amtsgericht Fulda. Trotz der Vielzahl von Fällen wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, denn als Heroinabhängiger gilt er als vermindert schuldfähig.

Der Dolmetscher, der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger Christian Celsen ...Fotos: ci

Fast eine Stunde dauerte die Verlesung der einzelnen Taten und der Summe der jeweils geklauten Waren. Meist waren das Energydrinks und weitere Getränke, die der Angeklagte in Taschen und Rucksäcken verstaute und ohne zu bezahlen mitnahm. Zugang zu den Teo-Märkten hatte er sich mittels seiner EC-Karte verschafft, sodass auch seine Daten gespeichert wurden. Das schien ihn ebenso wenig gekümmert zu haben wie die Tatsache, dass er jedes Mal von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde. Durch seinen Verteidiger ließ der 24-Jährige erklären, er gestehe alle Taten freimütig zu, könne sich aber nur noch vage erinnern, dass er in einer Vielzahl von Fällen dort geklaut habe. Die Waren habe er verkauft oder sie gegen Heroin eingetauscht.

Richter Szymon Mazur und die beiden Schöffen

Eigentlich ein offenbar hoffnungsloser Fall, zumal er bereits einschlägig in zehn Fällen wegen Betäubungsmittelbesitz und -gebrauch sowie Diebstählen, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde und auch schon in Haft war. Doch laut Verteidiger hat der 24-Jährige bereits vor einem Jahr einen Wandel vollzogen. Er habe sich freiwillig in eine Unterkunft begeben und stehe auch wieder in Kontakt zu seiner Familie, die sich um ihn bemühe. "Nachdem er in einer desolaten Lage, völlig abgestürzt und sozial isoliert war, hat er eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann", erklärte sein Anwalt. Seither habe er keine einzige Straftat mehr begangen und stehe nicht mehr unter hohem Suchtdruck.

In den Plädoyers waren sich Staatsanwalt und Verteidiger einig: Beide hielten wegen der verminderten Schuldfähigkeit des Drogensüchtigen und dem Geständnis des 24-Jährigen eine Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen. Rechtsanwalt Celsen verwies auf die günstige Sozialprognose seines Mandanten, der sich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen und seinen Meldeauflagen pünktlich nachgekommen sei.

Staatsanwalt Ralf Pfeiffer, Richter Mazur und Rechtsanwalt Celsen beim Abgleich ...

"Wir haben uns gewundert, dass sie gekommen sind"

Diese Veränderung der Lebensumstände des Angeklagten und dessen erstaunliche Sozialprognose konstatierte auch Richter Mazur, der bekundete: "Wir haben uns gewundert, dass sie gekommen sind." Für den Angeklagten spreche sowohl seine Reue und Einsicht sowie dessen Geständnis. Er sei dabei, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für gewerbsmäßigen schweren Diebstahl wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der 24-Jährige 90 Sozialstunden absolvieren, sich um eine Drogentherapie bemühen und die Kosten des Verfahrens tragen. Nach der Verhandlung verzichteten beide Seiten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist. (ci)+++


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