Der Angeklagte äußerte sich via seinem Verteidiger Uwe Kosmala zur Tat. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

MANNHEIM Angeklagter erklärt sich

40-Jähriger nach Todesfahrt an Rosenmontag vor Gericht: zwei Opfer

31.10.25 - Ein Mann soll am Rosenmontag in Mannheim gezielt auf Menschen zugefahren sein: zwei wurden getötet, 14 verletzt. Der Angeklagte gibt zum Prozessbeginn über seinen Anwalt Einblicke in seine Gedanken.

Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt über seinen Anwalt zur Tat geäußert. Der 40-Jährige aus Ludwigshafen bestätigte vor dem Landgericht Mannheim in einer vom Anwalt verlesenen Erklärung den Tatverlauf.

Eigentlich, so Verteidiger Uwe Kosmala, habe sein Mandant die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Planken die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer «seelischen Krise» befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, so der Verteidiger weiter.

Nach der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen ...Archivbilder (2): Boris Roessler/dpa

Staatsanwaltschaft: Keine Hinweise auf ein politisches Motiv

Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt.

Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 ...

Das Gericht wird klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Der 40-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige hatte sich schließlich in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt, wo er wenig später festgenommen wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden. (dpa) +++


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