"Schieß doch!" - 45-Jähriger greift Polizist an und wird mit Taser beschossen
05.11.25 - Ausgerechnet am Nachmittag des vergangenen Heiligabends eskalierte in einer Wohnung im Osthessencenter in Fulda die schon vorher angespannte Situation zwischen den Bewohnern, so dass schließlich die Polizei eingreifen musste. Eine Frau hatte die Beamten alarmiert, weil ihr Lebensgefährte gegen sie und ihren erwachsenen Sohn gewalttätig geworden sei. Was sich dann dort in der Wohnung zwischen dem 45-Jährigen und vier Polizisten abspielte, hatte am Dienstag ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Fulda.
Dem Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Widerstand gegen seine Festnahme geleistet und die Vollstreckungsbeamten tätlich angegriffen zu haben. Nachweislich stand der 45-Jährige unter starkem Alkoholeinfluss, denn er hatte nach eigenen Angaben zuvor mit einem Kumpel außerhalb der Wohnung 54-prozentigen Rum konsumiert. Anschließend sei er nach Hause gekommen und habe schlafen wollen, woran ihn aber seine Freundin mit einem Eifersuchtsanfall und Beschimpfungen gehindert habe. "Sie hat auf mich eingeschlagen, das hat sie öfter getan", erklärte er vor Gericht. Das sei aber nicht weiter tragisch gewesen: "Ein bis zwei Schläge habe ich ihr immer erlaubt." Doch an diesem Nachmittag habe sie einfach nicht aufgehört, bis er sich gewehrt habe. Dann sei ihr Sohn ihr zu Hilfe gekommen, dem habe er die Finger in die Augen gedrückt. "Man muss einen Menschen ja nicht kaputtschlagen", erklärte er dazu, man müsse nur soviel tun, "dass er keine Lust mehr hat anzugreifen." Er sei im Übrigen in Nahkampf ausgebildet.
Tasereinsatz
Zwei Polizisten sagten vor Gericht als Zeugen aus. Die Frau habe in der Küche gesessen und habe ein blaues Auge gehabt, der 45-Jährige sei ihnen unberechenbar und hochaggressiv gegenüber aufgetreten. Als er sich beim Anlegen der Handschellen losgerissen habe und auf den eine Beamten zugestürmt sei, habe er "Schieß doch, schieß doch", gerufen. Deshalb habe er sein Distanz-Elektroimpulsgerät (Taser) gegen ihn eingesetzt. Der 45-Jährige fiel zu Boden und wurde fixiert und kam zur kardiologischen Überwachung ins Krankenhaus.
Zum Hintergrund der Auseinandersetzung erklärte der 45-Jährige, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, die Wohnung gehöre seiner Mutter. Seine Freundin habe mit ihm dort gewohnt und auch deren Sohn und schwangere Tochter. Mittlerweile habe sich das Paar getrennt, die Frau und ihre Kinder seien aus der Wohnung geklagt worden und er lebe dort wieder allein.
Im Gegensatz zur Schilderung der Polizei sei er ganz friedlich gewesen, habe den Polizisten auch nicht angegriffen oder zum Schießen aufgefordert, sondern nur "Das ist unfair!" gerufen. Denn seiner Meinung nach hätte die Frau, die ihn attackiert hatte, mitgenommen werden müssen - nicht er. Sein Verteidiger fasste das Problem seines Mandanten knapp zusammen: "Wenn er nüchtern ist, ist er okay, sonst ist er ein Idiot!"
Die Frau war trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen, was dazu führte, dass ihre Vorwürfe nicht aufgeklärt werden konnten und das Verfahren wegen tätlichem Angriff auf sie eingestellt wurde. Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig darin, dass der Alkohol eine wesentliche Rolle bei der Tat gespielt habe. Richter Jahn verurteilte den 45-Jährigen schließlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Strafe von vier Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ci) +++

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