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Ein Freispruch und eine Bewährungsstrafe für die Angeklagten - Fotos: ON Archiv

FULDA Urteil am Amtsgericht gefallen!

Nach ROMO-Schlägerei: Freispruch und Bewährungsstrafe für die Angeklagten

25.11.25 - Vor wenigen Tagen standen zwei Männer vor dem Amtsgericht Fulda. Ihnen wurde vorgeworfen, an Rosenmontag vor zwei Jahren, in eine Auseinandersetzung vor der "Carambar" in der Fuldaer Karlstraße mit mindestens vier Personen verwickelt worden zu sein. Ein damals 21- und 24-Jähriger wurden dabei mit Schlägen und Stichverletzungen schwer verletzt (wir berichteten ausführlich über den Prozessauftakt vor wenigen Tagen). Nun wurde noch am selben Tag ein Urteil gefällt.

Die beiden Angeklagten - mittlerweile 23 und 29 Jahre alt - mussten sich laut der Staatsanwaltschaft Fulda in mehreren Fällen der Körperverletzung verantworten. Die Angeklagten sollen am Rosenmontag, den 20. Februar 2023 in Fulda vor der Bar in unterschiedlicher Tatbeteiligung nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Geschädigten auf diesen sowie einen weiteren Geschädigten eingeschlagen und diese getreten haben. Sie sollen dann von weiteren Personen durch Stichwunden im Rücken- und Oberkörperbereich verletzt worden sein. Bei dem Prozess ging es allerdings ausschließlich um die Körperverletzung durch Schläge und Tritte.

Am 20. Februar 2023 - Rosenmontag - kam es vor der Bar zu einer körperlichen Auseinandersetzung. ...

Zwar wurde ein weiterer Fortsetzungstermin anberaumt, dieser war jedoch nicht nötig. Ein Urteil konnte bereits am Prozessauftakt am späten Nachmittag am vergangenen Donnerstag gefällt werden. Der 29-jährige Angeklagte wurde freigesprochen. Der 24-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der weitergehende Vorwurf der gefährlichen, wegen der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Zusammenwirken mit anderen konnte laut der Pressestelle des Amtsgerichts nicht bewiesen werden, weshalb der 24-Jährige nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde. (Moritz Pappert) +++


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