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Der 21-jährige Täter wurde zu acht Jahren Haft verurteilt - Fotos: ci

FULDA Fast seine komplette Jugend im Knast

Urteil nach Messerattacke: 21-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis

06.12.25 - "Die meisten von uns hier im Gerichtssaal haben die Jahre zwischen 20 und 30 hinter sich. Und für die meisten war das ihre 'best time of life'. Sie aber waren die meiste Zeit in Haft und haben eine weitere lange Strafe vor sich", sagte Richter Joachim Becker zu dem 21-Jährigen, der gerade sein Urteil entgegengenommen hatte: Acht weitere Jahre für gefährliche Körperverletzung, unter der das Opfer bis heute psychisch und physisch leidet.

Richter Joachim Becker verlas und begründete das Urteil

Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin

Der junge Mann soll im November vergangenen Jahres einen 30-jährigen Bekannten in Bad Hersfeld mit zehn lebensgefährlichen Messerstichen in Brust, Rücken und Arme schwerst verletzt haben. Der Täter hatte das ihm bekannte Opfer in dessen Wohnung in Bad Hersfeld nach einem Streit mit seiner Freundin aufgesucht, weil er dessen Handy benutzen wollte. Nach dem Telefonat verlangte der 30-Jährige das Telefon zurück, weil er zur Arbeit musste Völlig unvermittelt zog der 21-Jährige daraufhin sein Messer mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge und stach auf seinen Bekannten ein. Dieser konnte sich ihm aber entziehen und nach draußen flüchten. Es gelang ihm mitsamt dem Messer, das noch in seiner Schulter steckte, sich in den nahe gelegenen Linggpark zu retten. Zu seinem Glück traf er dort auf eine Gruppe medizinisch ausgebildeten Personals, die ihn professionell erstversorgte und dadurch wohl sein Leben rettete.

Der Staatsanwalt hatte in seiner Anklage in der Tat Mordmerkmale wie Heimtücke erkannt. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass seine Messerstiche tödlich sein konnten. In seinem Plädoyer hatte er auch auf das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten verwiesen, der seit seinem 14. Lebensjahr die meiste Zeit im Gefängnis verbracht habe, vor allen Dingen wegen Gewaltdelikten, aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und BTM-Verstößen. Er forderte für ihn eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Die Vertreterin der Nebenklage hatte für zehn Jahre Haft für den 21-Jährigen plädiert.

"Die Tat macht fassungs- und ratlos"

Weil der junge Mann, der zwar zur Tatzeit noch Heranwachsender war, für erzieherische Maßnahmen schon lange nicht mehr erreichbar sei, hatte das Gericht das Erwachsenenstrafrecht angewandt. Positiv für den Angeklagten wertete das Gericht, dass er sich nach der Tat selbst gestellt hatte und geständig war. Sein Verteidiger hatte auf sechs Jahre plädiert.

Richter Becker verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Angeklagte keinerlei körperliche oder geistige Einschränkung habe und voll schuldfähig sei. Über das Motiv für die martialische Messerstecherei herrsche bis zuletzt völlig Unklarheit. "Die Tat macht fassungs- und ratlos", so der Richter. Gleichwohl müsse dem 21-Jährigen zugutegehalten werden, dass er freiwillig von seiner Tat zurückgetreten sei. Es wäre ihm ein leichtes gewesen, sie zu vollenden. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsnorm des strafbefreienden freiwilligen Rücktritts von der Tat weithin unbekannt sei, aber ihre Berechtigung habe.

In seinem Schlusswort wünschte der Richter dem jungen Mann, dass er sich während der nun anstehenden langen Haftzeit um einen Schulabschluss und eine Ausbildung kümmern könne, damit er später in Freiheit ein straffreies Leben führen könne und nicht wieder am Bahnhof herumlungern müsse.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++


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