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Das Landratsamt in Bad Hersfeld. - Archivfoto: O|N/ Gerhard Manns

HERSFELD-ROTENBURG Geflügelpest

Allgemeinverfügung am Sonntag aufgehoben - Lage entspannt sich

06.12.25 - Achtung: Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest, die am 2. November in Kraft getreten ist, wird zum Sonntag von Landrat Torsten Warnecke aufgehoben. Aufgrund der Entspannung der Lage können die verschärften Regeln für Geflügelbesitzer, unter anderem die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel, aufgehoben werden. Allerdings wird den Geflügelhaltern empfohlen, die Aufstallung freiwillig weiter aufrechtzuerhalten.

"Nachdem Ende Oktober rund 60 verendete Tiere im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl gefunden worden waren und kurz danach bei Stichproben die Geflügelpest nachgewiesen wurde, handelten wir unverzüglich. Durch dieses schnelle Eingreifen konnte bislang die befürchtete Ausbreitung in Geflügelbetrieben vermieden werden", erklärt der Leiter des Veterinäramtes des Landratsamtes, Dr. Thomas Berge.

Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung besteht für Geflügelhalter nun keine Aufstallungspflicht mehr. Auch regionale Veranstaltungen, bei dem Geflügel ausgestellt wird, können im Landkreis durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung wieder stattfinden.

Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation noch relativ hoch

"Allerdings empfehlen wir dringend, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin aufrecht zu halten. Futter- und Wasserstellen sollten unzugänglich für Wildvögel sein und der Auslauf sollte auf das Mindestmaß reduziert werden. Denn obwohl der Wildvogelzug quasi beendet ist, ist die Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation noch relativ hoch. Die Wildvögel haben das H5N1-Virus in unsere Region gebracht und nun haben wir es mit heimischen lokalen Kreisläufen zu tun, bei denen das Virus unter Wildvögeln und Aasfressern weiterverbreitet wird", so der Leiter des Veterinäramtes weiter.

Abschließend erklärt Dr. Thomas Berge: "Die allgemeine Lage hat sich etwas entspannt, aber die Gefahr ist leider noch nicht gebannt. Geflügelhalter, die sich während der Zeit der Aufstallungspflicht so eingerichtet haben, dass das gehaltene Geflügel keine Probleme mit dem fehlenden Auslauf hat, sollten aus Sicht des Veterinäramtes freiwillig die Aufstallung verlängern. Die Aufstallung ist das effektivste Mittel das eigene Geflügel von den Geflügelpestviren in der Umwelt fernzuhalten." (js/pm)+++


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