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Ebenso wie das Fahrradfahren ist auch das Fahren mit E-Scootern im Bereich der Fußgängerzone verboten. Nun weisen exklusive Schilder auf das Verbot hin. - Foto: Bad Hersfeld

BAD HERSFELD Stadt reagiert

E-Scooter in der Fußgängerzone tabu: Zusätzliche Verbotsschilder aufgestellt

18.12.25 - Ebenso wie das Fahrradfahren ist auch das Fahren mit E-Scootern im Bereich der Fußgängerzone verboten. Da jedoch immer wieder rasante Roller durch Wein- und Klausstraße sowie die angrenzenden Straßen fahren, weisen jetzt zusätzliche Verbotsschilder explizit auf ein E-Scooter-Verbot in diesem Bereich hin.

"Wir hoffen sehr, dass die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern die neuen Schilder wahrnehmen und sich an die Regeln halten. Das Verbot ist nicht neu, aber mit dieser Maßnahme möchten wir die Menschen noch einmal mehr sensibilisieren", so Bürgermeisterin Anke Hofmann.

Die Ordnungspolizisten des städtischen Fachbereichs Ordnungsdienste sowie die Landespolizei verwarnen und
sanktionieren bei ihren Kontrollen regelmäßig Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern in der Fußgängerzone. Wer gegen das Fahrverbot verstößt, muss ein Bußgeld von bis zu 55 Euro zahlen, gleiches gilt für Fahrradfahrerinnen und -fahrer. (pm/nk)+++


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