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Die Straßen sind glatt: Das gilt für Autofahrer. - Symbolbild: O|N / Marvin Myketin

REGION Kostspielige Winter No-Go's

Der ADAC erklärt, wie man bei Schnee und Eis sicher unterwegs ist

05.01.26 - Der erste Schnee in diesem Winter legt sich auf die Straßen, Autos und Verkehrsschilder – auch bei uns in Osthessen. Was schön anzusehen ist, kann im Straßenverkehr für Probleme sorgen. Nicht jedem Autofahrer ist dabei bewusst, wie er oder sie sich verhalten muss.

Der ADAC erklärt, welche Regeln im Winter gelten und was es zu beachten gilt:

Winterreifen sind Pflicht. Archivbild: O|N / Rene Kunze

Mit Grip durch den Winter

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht – bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Schnee, Glatteis, Reifglätte oder Schneematsch, müssen wintertaugliche Reifen montiert sein. Autofahrer, die weder Winterreifen noch Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol auf ihrem Auto aufgezogen haben und dabei erwischt werden, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter kann mit 75 Euro belangt werden.

"Wer bei Winterwetter keine tauglichen Reifen aufgezogen hat, muss den Wagen stehen lassen", erklärt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. "Selbst auf vermeintlichen Kurzstrecken gefährdet man ansonsten sich und andere Verkehrsteilnehmer."

Auch Kratzen muss gekonnt sein. Symbolbild: Pixabay

Ein Guckloch reicht nicht

Vor Fahrtantritt muss das Fahrzeug vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Mal eben ein kleines "Guckloch" freikratzen und losfahren ist nicht erlaubt – wer dies tut, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls sogar eine Mithaftung. Wer beim Kratzen keine verfrorenen Finger bekommen möchte, sollte im Winter immer ein Paar Handschuhe im Auto parat haben. Nicht nur die Scheiben, auch Dach, Motorhaube und Heck müssen vor Fahrtbeginn von Schnee befreit werden. Loser Schnee kann sich während der Fahrt lösen und den nachfolgenden Verkehr beeinträchtigen. In diesem Fall wird ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig.

Übrigens: Ist das Kennzeichen wegen Schnee nicht gut lesbar, sollte dies ebenfalls freigemacht werden, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro.

Hohe Kosten für Umweltsünder

Das Warmlaufenlassen des Motors zur schnelleren Enteisung der Scheiben ist zwar beliebt, aber verboten. Es ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern führt auch zu einem Verwarnungsgeld wegen unnötigen Lärms und Umweltbelastung in Höhe von bis zu 80 Euro und kann zudem den Motor schädigen.

Die Straßen sind glatt: Das gilt für Autofahrer. Symbolbild: O|N / Marvin Myketin

Zugeschneite Verkehrsschilder

Verkehrsschilder müssen grundsätzlich so aufgestellt sein, dass sie im fließenden Verkehr mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden können. Starker Schneefall kann die Schilder jedoch teilweise unleserlich machen.

Aber: Verschneite Verkehrsschilder bleiben gültig, wenn Autofahrer ihre Bedeutung anhand der Form eindeutig erkennen können. Dazu gehören etwa das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen. Sollten Schilder mit vorgegebenen Tempolimits zugeschneit sein, sollten sich Autofahrer an die gängigen Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts und außerorts halten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

"Wer auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich allerdings nicht auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen", sagt Oliver Reidegeld. "Von ortskundigen Fahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, wird erwartet, dass sie die Regeln vor Ort kennen." (pm/ems) +++


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