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- Symbolfoto: RP Gießen

REGION VB Verzicht auf Einzelgenehmigungen

RP genehmigt Wahlwerbung auch außerhalb geschlossener Ortschaften

14.01.26 - Es geht um großflächige Plakate, Banner oder Kleinplakate: Zu den hessischen Kommunalwahlen am 15. März 2026 erlaubt das Regierungspräsidium (RP) Gießen sogenannte Wahlsichtwerbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften anzubringen oder aufzustellen. Das gibt das RP in einer Pressemitteilung bekannt. Angesichts der Vielzahl der Anträge sowie der damit einhergehenden Prüfungen und Bearbeitungszeiten verzichtet das RP Gießen auf Einzelgenehmigungen.

Normalerweise ist Wahlsichtwerbung laut der Straßenverkehrs-Ordnung außerorts verboten. Wenn die bei den Kommunalwahlen wählbaren Parteien, Wählervereinigungen und Personen jedoch die Bestimmungen der RP-Verfügung einhalten, dürfen sie ihre Wahlwerbung in den fünf mittelhessischen Landkreisen im Regierungsbezirk Gießen ab Donnerstag, 15. Januar, zeitnah und unbürokratisch außerorts aufstellen oder anbringen. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung im Sinne der Entbürokratisierung. Die entsprechende Verfügung wurde am 12. Januar im hessischen Staatsanzeiger (Nr. 3/2026) bekanntgemacht. (lu/pm) +++


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