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Stefan Reith findet beschämend, dass die Bearbeitung seiner Petition so lang gedauert hat - O|N-Archivbilder: Rene kunze

EICHENZELL Petition führt nicht zum Ziel

Stefan Reith ist enttäuscht: Nahkauf in Rothemann darf nicht am Sonntag öffnen

18.01.26 - Stefan Reith, der Inhaber des Lebensmittelladens Nahkauf im Eichenzeller Ortsteil Rothemann ist ziemlich enttäuscht. Er bekommt auch in Zukunft keine Genehmigung, Brot, Brötchen und Kuchen am Sonntag zu verkaufen. Hintergrund ist das hessische Ladenöffnungsgesetz, das den Verkauf am Sonntag eindeutig untersagt. Daran hat leider auch die große Zahl seiner Unterstützer nichts ändern können, die in einer Petition eine Ausnahmeregelung für den beliebten Händler ihres Vertrauens gefordert hatten.

Sein Laden in Rotemann ist allseits beliebt

Die amtlichen Schreiben, die ihm die Sonntagsöffnung verboten, hatte er ausgehängt ...

Die Empörung über das Verbot hatte im Herbst vor anderthalb Jahren hohe Wellen bei den Kunden in Rothemann geschlagen. Statt wie jeden Sonntagmorgen leckeren Kuchen für den Nachmittagskaffee zu holen, standen die Kunden vor verschlossener Tür. "Was ist denn hier los? Ist der Stefan krank?", fragten sich die verhinderten Kuchenkäufer.

Bei einem Inkognito-Besuch des Gewerbeprüfdienstes war nämlich im August 2024 festgestellt worden, dass nicht nur Backwaren über den Tresen gegangen waren. Der gesamte Ladenbereich sei für die Kunden frei zugänglich gewesen und während der Kontrolle im Laden habe ein ständiger Verkauf aus allen Abteilungen stattgefunden. "Links neben dem Eingangsbereich stand eine Palette mit Flaschenbier. Die Kunden hatten außer Brot und Brötchen auch Eier, Gemüse und Getränke in ihren Händen. Es befanden sich Waren aus der Wurstabteilung sowie Back- und Konditorwaren in den Einkaufstaschen", moniert das Amt und untersagt dem Ladeninhaber die Sonntagsöffnung mit sofortiger Wirkung. Bei Zuwiderhandlung werde ein Zwangsgeld von 2.500 Euro fällig.

Fast tausend Unterschriften unter seiner Petition

Hier konnten seine Kunden unterschreiben und taten es auch fleißig

Doch das wollte der umtriebige Händler, der seit über 40 Jahren für seine Kunden in Rotheman da ist, nicht unwidersprochen stehen lassen. Und er bekam jede Menge Unterstützung, auch in Form von fast tausend Unterschriften unter eine Petition, die eine Sonderregelung mit Sonntagsöffnung für den Einzelhandel in ländlichen Gebieten forderte. Die schickte Reith schließlich an den hessischen Landtag, der das Anliegen an die Landesregierung überwies. Vom Arbeitsministerium in Wiesbaden bekam der Einzelhändler nun die endgültige Zurückweisung seiner Forderung schriftlich. Seinem Anliegen, den Laden sonntags stundenweise zu öffnen, könne aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Die gesetzliche Regelung der Ladensöffnungszeiten erlaube keine Sondergenehmigung.

Der Nahkauf öffnet täglich schon um 5 Uhr

Reith findet beschämend, dass diese behördliche Reaktion, mit der er schon gerechnet hatte, so lange Zeit in Anspruch genommen hat. Der 66-Jährige bleibt aber kundenorientiert und macht seinen Laden seit Jahrzehnten täglich schon morgens um 5 Uhr auf, um Schichtarbeiter und Pendler mit Lebensmitteln versorgen zu können. Das will er auch noch beibehalten. Dass er nun am Sonntag nicht im Laden stehen darf, sieht er mit einem lachenden und einem weinenden Auge. (ci)+++


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