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Die Kommunalwahl steht am Sonntag, 15. März, bevor: Mit Blick darauf, erinnert das Wahlamt der Stadt Fulda an die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe und insbesondere an die Fristen für die Briefwahl. - Fotos: Stadt Fulda

FULDA Hinweise zur Kommunalwahl am 15. März

Wahlamt der Stadt erinnert an Möglichkeiten und Fristen zur Stimmabgabe

10.03.26 - Die Kommunalwahl steht am Sonntag, 15. März, bevor: Mit Blick darauf, erinnert das Wahlamt der Stadt Fulda an die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe und insbesondere an die Fristen für die Briefwahl.

Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis Freitag, 13. März, 13 Uhr, möglich. Wählerinnen und Wähler sollten dabei die Postlaufzeiten berücksichtigen. Für Anträge, die nach dem 11. März gestellt werden, kann das Wahlamt keine Gewähr mehr für eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen übernehmen. Wer sicherstellen möchte, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen, kann diese persönlich im Bürgerbüro Fulda abholen oder direkt vor Ort wählen. Die Briefwahl kann unkompliziert direkt im Bürgerbüro beantragt und durchgeführt werden. Ein Termin ist hierfür nicht erforderlich.

Am Wahltag selbst sind die 72 Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. ...

Briefwahl und Wahllokale

Das Wahlamt weist zudem darauf hin, dass ausgefüllte Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 15. März, bis 18 Uhr im Bürgerbüro (Schlossstraße 1, 36037 Fulda) eingegangen sein müssen. Unterlagen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Bürgerbüro abgegeben oder in die städtischen Briefkästen am Bürgerbüro sowie am Stadtschloss eingeworfen werden. Insbesondere kurz vor Ablauf der Frist empfiehlt das Wahlamt, diese Möglichkeiten zu nutzen, um eine fristgerechte Abgabe sicherzustellen.

Am Wahltag selbst sind die 72 Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Adresse des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung in der Kopfzeile angegeben. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sollten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden, sofern ein gültiger Ausweis vorgelegt wird und die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis festgestellt werden kann. Viele Wahllokale im Stadtgebiet sind barrierefrei zugänglich. Ein Rollstuhlpiktogramm auf der Wahlbenachrichtigung kennzeichnet ein barrierefreies Wahllokal. Sollten Zweifel an der Barrierefreiheit bestehen, empfiehlt das Wahlamt die Nutzung der Briefwahl.

Zur Vorbereitung auf die Wahl stellt die Stadt unter www.wahlen-fulda.de zudem interaktive Probestimmzettel bereit. Diese ermöglichen es, den Wahlvorgang vorab digital zu testen und sich mit Aufbau und Stimmenvergabe vertraut zu machen. (pm/mis) +++


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