Tarifeinigung für den Öffentlichen Dienst in Hessen - Archivfotos: Carina Jirsch

HESSEN "Hessen bleibt attraktiver Arbeitgeber"

Tarifeinigung für den Öffentlichen Dienst in Hessen: Zwei Gehaltssteigerungen

27.03.26 - In der dritten Verhandlungsrunde konnte am Donnerstagnacht eine Tarifeinigung für Hessen erzielt werden. Gegen 3:30 Uhr haben sich die Gewerkschaften und das Land Hessen auf einen Tarifvertrag mit einer Dauer von 25 Monaten geeinigt. Der Vertrag sieht zwei Gehaltssteigerungen vor. Eine erste Erhöhung ist für den 01.07.2026 in Höhe von 3 Prozent (mindestens 110 Euro) vorgesehen. Die zweite Erhöhung erfolgt am 01.10.2027 in Höhe von 2,8 Prozent.

Hessens Chefverhandler: Innenminister Poseck

Innenminister Roman Poseck ist Chefverhandler für das Land Hessen und erklärte nach der Einigung: "Mit diesem Abschluss bleibt Hessen ein attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber. Das deutliche Gehaltsplus von insgesamt 5,8 Prozent über gut zwei Jahre kann sich sehen lassen. Es zeigt auch die Wertschätzung für unsere Beschäftigten, die mit großem Engagement an wichtigen Stellen für das Funktionieren unseres Bundeslandes Sorge tragen. Sie sind in ihrem Wirken Stützpfeiler für unseren demokratischen Rechtsstaat und verdienen daher eine angemessene Bezahlung."

Gleichzeitig seien die finanziellen Auswirkungen wesentlich geringer als bei dem Abschluss vor zwei Jahren. "Die zusätzlichen Kosten stellen für das Land in Anbetracht der Konsolidierungsnotwendigkeiten immer noch eine echte Kraftanstrengungen dar", so Poseck. "Insgesamt sind die Mehrkosten aber noch verkraftbar. Sie liegen bei einer Einbeziehung der Beamten und Versorgungsempfänger in die Erhöhungen für die Gesamtlaufzeit etwas unter einer Milliarde Euro. Der Haushalt hat auch bereits Vorsorge für Erhöhungen in den Jahren 2026 und 2027 in der nun vereinbarten Dimension getroffen."

Innenminister Roman Poseck mit den Verhandlungsführern der Gewerkschaften Christine ...Foto: Frank Zinn / HMdI

Es sei beabsichtigt, den Abschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Zuständig dafür ist der Gesetzgeber, also der Hessische Landtag. "Mein Ziel ist es, dass bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten auch die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Besoldung der Beamten berücksichtigt werden", betont der Innenminister.

Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Dieser Tarifabschluss zeige, dass dieser Weg richtig ist. "Wir weichen an einigen bedeutsamen Stellen von dem Tarifabschluss der übrigen Länder ab. Die Eigenständigkeit dient Land und Beschäftigten gleichermaßen. Denn hierdurch gelingt es, für Hessen passgenaue Lösungen zu finden."

Die Entgelterhöhung fällt in Hessen in beiden Jahren etwas höher aus, als es im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder vereinbart wurde. Auch das Landesticket wird in Hessen unverändert fortgesetzt werden. Hessenspezifische Verbesserungen sind im Übrigen für die Schicht- und Wechselschichtzulage vereinbart worden. Davon profitieren vor allem die Polizei und der Justizvollzug. Außerdem werden einzelne Eingruppierungen im Rahmen der Entgeltordnung verbessert. So sind zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten und Höhergruppierungen zum Beispiel in den Gerichtskassen und für Betriebsprüfer vorgesehen. Hessen verpflichtet sich mit dem neuen Tarifvertrag auch in Zukunft, Auszubildende zu übernehmen, die zumindest die Abschlussnote "befriedigend" erzielt haben.

"Mit diesem Tarifabschluss gestaltet Hessen die Zukunftsfähigkeit seines Öffentlichen Dienstes. Ich danke allen Beteiligten für die intensiven, aber auch fairen Verhandlungen. Alle Seiten haben wieder einmal die Fähigkeit zum Kompromiss unter Beweis gestellt."

Bei einem Streik 2025 in der Fuldaer Innenstadt

Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaften, die stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Christine Behle:

"Mit der Tarifeinigung halten wir nicht nur Anschluss an die anderen Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst bei den übrigen Bundesländern sowie dem Bund und den Kommunen. Die Entgeltsteigerungen hier in Hessen sind sogar besser als die in den anderen Ländern, weil beispielsweise die dreiprozentige Erhöhung als erstes kommt und dann erst die 2,8 Prozent aufsetzen. Damit hebt sich der Tarifvertrag positiv ab. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung in Hessen und den wiederholten Drohungen mit Stellenabbau durch das Land haben wir mit diesem Ergebnis das Beste herausgeholt, was unter diesen Bedingungen machbar war."

Nicht gelungen ist es laut Verdi, die studentisch Beschäftigten in den Tarifvertrag aufzunehmen, da das Land dies kategorisch ablehnt. Die schuldrechtliche Vereinbarung aus dem vorigen Tarifvertrag wird aber fortgeschrieben. Das Stundenentgelt der studentisch Beschäftigten erhöht sich zum 1.10.2026 auf 15,20 Euro und zum 1.10.2027 auf 15,90 Euro.

Derzeit verhandeln Gewerkschaften und das Land außerdem eine neue Entgeltordnung. Dabei wurden für einige Entgeltgruppen bereits neue Stellenbewertungen verabredet. Sie treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Es wurde vereinbart, weiter über die Entgeltordnung zu verhandeln. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30. April vereinbart. ver.di wird eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis durchführen. (mp/pm) +++


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