Tankquittung nicht angeschaut? Dann kann es böse Post vom Anwalt geben - Symbolbild pixabay

REGION Angeblich nur das Wasser bezahlt

Tankstellen-Kundin bekommt zum dritten Mal fette Rechnung vom Anwalt

04.07.26 - Getankt, noch ein Wasser mitgenommen, mit Karte bezahlt und weggefahren - das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, sondern kommt jeden Tag tausendfach vor. Doch bei unserer Leserin Sophia L. endete diese gängige Praxis bereits zum dritten Mal mit böser Post vom Anwalt. Der warf ihr vor, sie habe nicht die Tankfüllung bezahlt, sondern lediglich das Wasser. Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor? Vor zwei Jahren hat OSTHESSEN|NEWS bereits ausführlich über dieses seltsame Geschäftsgebaren an Jet-Tankstellen berichtet und jede Menge Resonanz auf diesen Artikel bekommen.

Der Dresdner Anwalt, der die Kunden abmahnt, lässt sich offenbar nicht davon beeindrucken, wenn die Betroffenen beteuern, dem Kassierer ganz korrekt die Nummer der Zapfsäule genannt und dann einfach die Karte hingehalten zu haben. Er verlangt horrende Summen zusätzlich zum angemahnten Betrag für den Sprit. Anwaltsgebühren sind eben hoch und seien auch gerade kürzlich noch erhöht worden. Sein Argument gegen jeden Einwand: Die Kunden seien verpflichtet, die Quittung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.

Die betroffene Leserin Sophia L. schrieb uns: "Gerade komme ich von meinem Besuch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Obwohl ich bereits zum dritten Mal von dem Dresdner Anwalt angemahnt werde, glaubt er nicht an Methode. Mir erscheint das mittlerweile wie ein gemeinsames System von Tankkette und Anwalt, um Kunden gezielt abzuzocken. Weil mir das Thema keine Ruhe ließ, habe ich recherchiert und bin auf den O|N-Artikel und viele weitere Hinweise von anderen Geschädigten im Internet gestoßen. Ich erhoffe mir durch Ihre neuerliche Berichterstattung, dass ein mögliches System dahinter aufgedeckt wird."

Auf der Quittung der Kundin ist leicht zu erkennen, dass nicht die Tankfüllung, sondern ...

Die Frau hatte dem Anwalt auf seine Mahnung hin geschrieben: "Als mir mein Mann gestern unterbreitet hat, dass ich offenbar bei einem Tankstopp an einer meiner bisherigen Lieblingstankstellen vergessen habe, zu zahlen, war ich sicher, dass es sich bei Ihrem Schreiben nur um einen Irrtum handeln könne. Inzwischen habe ich meine Unterlagen durchgesehen und dabei den Kundenbeleg gefunden. Sollte es Kameraaufnahmen aus dem Verkaufsraum geben, so wird darauf gewiss zu sehen sein, dass ich dem Kassierer die Zapfsäule genannt habe, an der ich getankt habe. Dieser Person möchte ich jedoch in keinster Weise einen Vorwurf machen. Aus Gesprächen weiß ich, wie schlecht die Arbeitsbedingungen an der Tankstelle sind und wie niedrig der Lohn. Dass Fehler passieren, ist zudem menschlich.
Meiner war, dass ich es versäumt habe, mir den Kundenbeleg anzusehen, aber allein, dass ich mit meiner Mastercard gezahlt habe, über deren Daten ich ja schnell zu finden bin, weist aus meiner Sicht darauf hin, dass ich nicht in betrügerischer Absicht gehandelt habe. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wie ich es angemessen finden soll, für die Tankfüllung nun den nahezu dreifachen Betrag zahlen zu müssen."

Anwalt moniert Pflichtverletzung

Die Antwort des Dresdner Anwalts auf diese sachliche und begründete Argumentation der Kundin kam prompt: "Ihre Behauptung, kein Verschulden hinsichtlich der Nichtzahlung eines Teilbetrages des Tankbetrages zu haben, muss bestritten werden. Grundsätzlich besteht Ihrerseits die Pflicht, bei der Zahlung den Betrag und somit den Rechnungsinhalt zu überprüfen. Dies gilt erstrecht bei der Zahlung per EC-Lastschrift oder mit Kreditkarte, wo Sie nochmals vor der Bestätigung die Pflicht haben, den Zahlbetrag zu überprüfen. Auch wird der zu zahlende Betrag vom Kassierer benannt.

Aufgrund dieser Pflichtverletzung ist unser Handeln erforderlich geworden. Mit Verlassen des Tankstellengeländes ohne vollständige Zahlung der Tankung gerieten Sie in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Die Rechtsanwaltsgebühren sind aufgrund des Verzuges als Verzugsschaden zu erstatten. Sie haben daher auch die weiteren Kosten unserer Tätigkeit zu zahlen. (...) Erklärend ist anzumerken, dass die Rechtsanwaltsgebühren seit dem 01.08.2013 gesetzlich erhöht wurden und die hier angesetzten Gebühren dem Durchschnittswert entsprechen."

Sophia L. ist sauer und zieht zwei Konsequenzen. Erstens wechselt sie nach vielen Jahren schweren Herzens ihre Stammtankstelle, bei der sie übrigens keine Kassiererin und keinen Kassierer je zweimal gesehen hat. Und sie wird künftig ihr Wasser oder ihren Müsliriegel nicht bei der Tankstelle kaufen. Denn Post vom Anwalt aus Dresden will sie definitiv nie wieder bekommen.

Wenn Sie gleiche oder ähnliche Erfahrungen beim Tanken gemacht haben, schreiben Sie uns unter [email protected]. Wir bleiben an diesem leidigen Thema dran. (ci)+++


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