In Baden-Württemberg muss die Täter-Nationalität immer genant werden - Symbolfoto: ON

REGION Poseck setzt auf gemeinsames Vorgehen

Nationalität in Polizeimeldungen: BaWü macht´s vor - Hessen zeigt sich offen

17.07.26 - Es ist ein Klartext-Vorstoß aus dem Südwesten: Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) fordert gegenüber der BILD, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Polizeimeldungen geben soll. In seinem eigenen Bundesland hat er diesen Schritt bereits umgesetzt. In Hessen gibt es diese Regelung bislang noch nicht.

"Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen", macht Hagel gegenüber der BILD klar. Bisher galt für Baden-Württemberg, dass im Einzelfall geprüft werden soll, ob es begründetes Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit gibt – so wie aktuell in Hessen.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) Archivfoto: Hendrik Urbin

Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärt dazu gegenüber OSTHESSEN|NEWS: "In Hessen nennt die Polizei die Nationalität eines Tatverdächtigen einzelfallbezogen, sofern ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht oder die Angabe zur Aufklärung der Tat beiträgt. Diese Praxis berücksichtigt sowohl das Informationsinteresse der Öffentlichkeit als auch den Persönlichkeitsschutz des Einzelnen in ausgewogener Weise."

Aber er macht auch klar: "Zugleich stehe ich einer Änderung offen gegenüber und setze dabei auf ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer. Die Kriterien sollten aus meiner Sicht länderübergreifend vergleichbar sein."

Der Innenminister von Baden-Württemberg, Manuel Hagel (CDU) Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Dimitri Drofit

"Nennung tritt Vorwürfen staatlicher Beeinflussung entgegen"

Sein Kollege Hagel macht die Nennung nun schon zur Vorschrift. Die Staatsangehörigkeit soll in Baden-Württemberg nun grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden. Beim Jugendschutz oder etwa laufenden Ermittlungen soll es eine Ausnahme der Regel geben können. "Die abweichenden Handhabungen führen derweil zu fehlendem Verständnis und Kritik in der Bevölkerung und bei den Medien. Die grundsätzlich aktive Nennung von Staatsangehörigkeiten durch die Polizei tritt den Vorwürfen einer staatlichen Beeinflussung entgegen", sagt Hagel weiter.

Doch damit ist Baden-Württemberg nicht das erste Bundesland, in dem die Regel gilt. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Vorgabe bereits. Hessens Innenminister Poseck erklärt abschließend: "Transparenz ist gerade in der heutigen Zeit und besonders in der Polizeiarbeit von großer Bedeutung. Wir haben nichts zu verbergen. Mir ist wichtig, dass diese Debatte sachlich geführt wird und die Argumente sorgfältig abgewogen werden." (Moritz Pappert) +++


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