Diesen Sattelzug stoppte die Polizei auf dem A7-Parkplatz nahe Fulda. - Fotos: Polizeipräsidium Osthessen

FULDA Polizei beendet Irrfahrt

Rollende Zeitbombe auf der A7: Mehr Glück als Verstand?

26.07.26 - Am Mittwochvormittag gegen 10.30 Uhr, stellte eine Streife der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld auf dem Parkplatz Rotkopf an der A 7 in Fahrtrichtung Kassel einen Sattelzug aus Serbien fest, bei welchem die Ladungssicherung ungenügend erschien und ein lautes Zischen aus dem Motorraum der Zugmaschine wahrnehmbar war.

Der Sattelzug, welcher eigentlich für den Transport von Autos gedacht ist, war mit zwei hintereinander liegenden Trommelaufbauten für Betonmischer beladen. Der mit verstellbaren Lochblechen zum Autotransport konzipierte Anhänger war zur Beförderung der hier beförderten Betonmischeraufbauten nicht geeignet. Konstruktionen aus Kanthölzern unter die Ladung waren im Fahrbetrieb bereits verrutscht und mehrfach gebrochen, zudem zeigten die Spanngurte Beschädigungen auf. Bei einer Weiterfahrt in diesem Beladungszustand wäre deshalb ein Herabfallen der gesamten Ladung zu befürchten gewesen. Darüber hinaus hatte das Sattelzuggespann die Maximallänge deutlich überschritten.

Als Ursache des lauten Zischen aus dem Motorraum konnte ein geplatzter Luftfederbalg der Kabinenfederung lokalisiert werden. Dies führte zu einem erheblichen Verlust der Druckluftanlage, an die neben der Kabinenfederung auch die Bremsanlage und die Federung des Fahrwerks des Sattelzuggespanns angeschlossen sind. Eine Beeinträchtigung des Brems- und Fahrverhaltens wäre im Laufe der Weiterfahrt die Folge gewesen.

Feuerlöscher als Gefahr

Neben diesen Mängeln stellten die Kontrollkräfte einen sechs Kilogramm-Feuerlöscher an der Sattelzugmaschine fest, welcher in einer offenen und beschädigten Kunststoffhalterung lagerte. Der unter Dauerdruck stehende Pulverlöscher war derart korrodiert, dass jederzeit mit einer unbeabsichtigten Freisetzung des Inhaltes zu rechnen gewesen wäre. Im Fahrbetrieb hätten dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Solche Feuerlöscher gelten auch in intaktem Zustand als Gefahrgut und müssen daher bei der Beförderung immer entsprechend sicher verstaut sein.

Die eingesetzten Beamten untersagten die Weiterfahrt des Sattelzuges und ordneten die Umladung der beiden Aufbauten auf geeignete Transportfahrzeuge an. Die technische Instandsetzung und die Entsorgung des Feuerlöschers musste direkt auf dem Autobahnparkplatz umgesetzt werden. Wegen der festgestellten Verstöße sowie der vorliegenden Ungeeignetheit des Sattelzuges zum Transport der hiermit beförderten Ladung, wurden gegen den Fahrer und den Halterverantwortlichen Bußgeldverfahren eingeleitet, welche im deutlich vierstelligen Eurobereich liegen.

Konstruktion aus Kanthölzern

Korrodierter Feuerlöscher


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